Arbeitslosengeld
ALG I (Arbeitslosengeld I) zahlt die Agentur für Arbeit, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versichert warst. Es beträgt 60 % des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 %, für 6 bis 24 Monate, und deine Ersparnisse prüft dabei niemand [1]. Hast du keinen Anspruch auf ALG I oder ist er ausgeschöpft, zahlt das Jobcenter Grundsicherungsgeld (bis 1. Juli 2026 hieß es Bürgergeld). 2026 sind das 563 € für eine alleinstehende erwachsene Person plus Wohnkosten, aber erst nach einer Prüfung von Einkommen und Vermögen [2].
Leistungen zu beantragen kann sich unangenehm anfühlen, wenn du in deinem Herkunftsland immer nur Steuern gezahlt hast. ALG I ist eine Versicherungsleistung: Die Beiträge dafür hat dein Arbeitgeber von jedem deiner Gehälter einbehalten. Gegen jeden schriftlichen Bescheid der Agentur oder des Jobcenters kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, also verlangen, dass die Behörde ihre Entscheidung noch einmal prüft [3].
Wie viel zahlt ALG I und wer hat Anspruch darauf?
Neben 12 Monaten Versicherung in den letzten 30 Monaten musst du dich arbeitslos melden und bereit sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten [1]. Dabei zählen nicht nur Zeiten als Arbeitnehmer, zum Beispiel auch Monate mit Krankengeld von der Krankenkasse oder die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren nach einer Beschäftigung mit Beiträgen. Waren die meisten deiner Verträge auf höchstens 14 Wochen im Voraus befristet und lag dein Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten nicht über dem Eineinhalbfachen der Bezugsgröße, reichen 6 Monate Versicherung, dann gibt es ALG I aber nur für 3 Monate (§ 142 Abs. 2 SGB III) [1]. Die 60 % oder 67 % rechnet die Agentur vom Leistungsentgelt, einem pauschalierten Netto. Das Leistungsentgelt ergibt sich aus einer Formel [4]:
- Brutto der letzten 12 Monate, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (der Obergrenze, bis zu der Sozialbeiträge anfallen): 8.450 € im Monat im Jahr 2026 [5];
- minus pauschal 20 % für Sozialversicherungsbeiträge (Sozialversicherungspauschale), egal wie viel du tatsächlich gezahlt hast;
- minus Lohnsteuer und Soli nach deiner Steuerklasse.
Auch Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente (bAV) senkt die Basis: Es zählt nur Gehalt, auf das Beiträge anfallen [6]. Die Agentur nimmt die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres galt, in dem dein Anspruch auf ALG I entstanden ist. Einen späteren Wechsel berücksichtigt sie nur, wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Gehälter der Ehepartner passen. Deshalb bekommt bei III/V der Partner in Klasse V weniger ALG I.
Beispiel (2026, Steuerklasse I, ohne Kinder). Das ist eine Schätzung von Geldchen nach der Formel: Die Agentur rechnet das Arbeitslosengeld pro Tag, der Betrag in ihrem Bescheid kann um etwa 1–2 % abweichen.
| Brutto 4.000 € im Monat | Brutto 9.000 € im Monat | |
|---|---|---|
| Netto auf dem Konto | ≈ 2.610 € | ≈ 5.180 € |
| 60 % vom Netto auf dem Konto | ≈ 1.570 € | ≈ 3.110 € |
| ALG I nach der Formel | ≈ 1.600 € | ≈ 2.850 € |
| ALG I in % vom Netto auf dem Konto | ≈ 61 % | ≈ 55 % |
Bei 9.000 € brutto liegt ALG I etwa 260 € im Monat unter „60 % vom Netto“. Die Beitragsbemessungsgrenze schneidet 550 € ab, und die pauschalen 20 % sind höher als deine echten Beiträge, weil die Krankenversicherung eine eigene, niedrigere Grenze hat. Eine Schätzung für dein Gehalt und deine Klasse zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Die Bezugsdauer ist halb so lang wie die Zeit mit Beiträgen in den letzten 5 Jahren, höchstens 12 Monate. Ab 50 Jahren sind es bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 [7].
Wann kommt die erste ALG-I-Zahlung?
Die Agentur zahlt ALG I monatlich im Nachhinein: Das Geld für Oktober kommt Ende Oktober oder am ersten Werktag im November [8]. Vor der ersten Zahlung stehen drei Schritte, jeder mit eigener Frist:
- Melde dich 3 Monate vor dem Ende deines Jobs arbeitsuchend, oder innerhalb von 3 Tagen, wenn du später davon erfährst [9]. Bist du zu spät, gibt es eine Sperrzeit von 1 Woche, in der die Agentur kein ALG I zahlt [10].
- Melde dich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos. Für Tage vor der Meldung zahlt die Agentur kein ALG I [11].
- Stell den Antrag. Solange die Agentur ihn prüft, kommt kein Geld. Sobald sie entschieden hat, bekommst du die vergangenen Wochen in einer Summe.
Zahlt dir der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub aus (Urlaubsabgeltung), beginnt ALG I um diese Tage später [12]. Die gesamte Bezugsdauer bleibt gleich.
Wann wird ALG I für 12 Wochen gesperrt (Sperrzeit)?
Die Agentur verhängt eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn du selbst kündigst (Eigenkündigung) oder wegen Pflichtverstößen gekündigt wirst [10]. Dasselbe gilt, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, also das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beendest. Zusätzlich kürzt die Agentur die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel: Von 12 Monaten bleiben 9 [13]. Lehnst du zumutbare Arbeit ab, dauert die Sperrzeit beim ersten Mal 3 Wochen, beim zweiten Mal 6 und beim dritten Mal 12 [10].
Ein wichtiger Grund hebt die Sperrzeit auf. Beispiele: der Umzug zum Ehepartner, eine Krankheit mit ärztlichem Attest, nicht gezahlter Lohn oder Mobbing am Arbeitsplatz.
Weniger bekannt ist dieser Fall: ein Aufhebungsvertrag statt einer unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung, also einer Kündigung aus Gründen des Betriebs, etwa wegen Stellenabbaus. Die Bedingungen: Die Kündigungsfrist ist eingehalten, und die Abfindung beträgt höchstens ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr [14].
Was ist Grundsicherungsgeld und wie hoch ist es?
Grundsicherungsgeld ist eine bedarfsabhängige Leistung des Jobcenters; am 1. Juli 2026 hat es das Bürgergeld abgelöst [15]. Das Jobcenter rechnet Einkommen und Ersparnisse der ganzen Bedarfsgemeinschaft an, also aller, die mit dir als Familie zusammenleben [2].
Die Regelsätze 2026: 563 € für Alleinstehende, je 506 € für Erwachsene in einer Partnerschaft und 357–471 € pro Kind, je nach Alter [16]. Dazu zahlt das Jobcenter die Miete bis zur örtlichen Grenze (KdU, Kosten der Unterkunft), die Heizung und die Beiträge zur Krankenversicherung [17].
In den ersten 12 Monaten übernimmt das Jobcenter die tatsächliche Miete, höchstens aber das 1,5-Fache der örtlichen Grenze [18]. Danach fordert es dich auf, die Kosten zu senken, und zahlt meist nach einem halben Jahr nur noch die Grenze. Was du Monat für Monat selbst draufzahlst, zeigt der KdU-Rechner.
Der Antrag wirkt ab dem 1. des Monats, in dem du ihn stellst [19]. Stellst du ihn am 28. Oktober, gilt er für den ganzen Oktober; stellst du ihn am 1. November, nur für November.
Wie viel Erspartes darfst du beim Grundsicherungsgeld haben?
Seit dem 1. Juli 2026 prüft das Jobcenter das Vermögen ab dem ersten Tag der Zahlung [2]. Bis einschließlich 30 Jahre sind 5.000 € pro Person geschützt, ab 31 Jahren 10.000 €, ab 41 Jahren 12.500 € und ab 51 Jahren 20.000 €. Die Grenzen der Familienmitglieder werden addiert [20], und die Karenzzeit für Vermögen (das geschützte erste Jahr) hat die Reform abgeschafft [15].
Sparguthaben, Depot und Krypto über der Grenze behandelt das Jobcenter als Geld zum Leben: Solange du es hast, zahlt das Jobcenter nichts. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, gelten bis zu deren Ende die alten Grenzen [21]. Ein Bewilligungszeitraum ist die Zeit, für die das Jobcenter die Leistung bewilligt hat.
Wie groß sollte der Notgroschen für einen Jobverlust sein?
Der Notgroschen schließt in Deutschland zwei Lücken: die Monate ohne Zahlung und die Differenz zwischen ALG I und deiner Konsumuntergrenze, also dem Betrag, den du im Monat mindestens zum Leben brauchst. Die Formel: Konsumuntergrenze × Monate ohne Zahlung + (Konsumuntergrenze − ALG I) × Monate mit ALG I, die du für die Jobsuche einplanst.
Die Faustregel „3–6 Monatsausgaben“ ist in der amerikanischen Literatur zu privaten Finanzen verbreitet. Dort ist die Unterstützung meist kürzer und niedriger, und die Krankenversicherung fällt oft mit dem Job weg. In Deutschland ersetzt ALG I bei einem Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (8.450 € im Monat, 2026) mehr als die Hälfte des Nettos, und der Notgroschen deckt die Differenz.
Beispiel (2026): Konsumuntergrenze 3.000 € im Monat, Brutto 6.000 €, Klasse I, ohne Kinder, ALG I etwa 2.200 €, Jobsuche 6 Monate.
| Wie du den Job verlierst | Rechnung | Notgroschen | In Monatsausgaben |
|---|---|---|---|
| Der Arbeitgeber kündigt, ALG I ab dem ersten Tag | 6 × 800 € | 4.800 € | 1,6 |
| Du kündigst selbst ohne wichtigen Grund | 3 × 3.000 € + 3 × 800 € | 11.400 € | 3,8 |
| Weniger als 12 Monate Arbeit in Deutschland, kein ALG I | 6 × 3.000 € | 18.000 € | 6 |
Im dritten Fall kommt die Krankenversicherung dazu. Ohne ALG I zahlst du die Beiträge zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) selbst, wenn dich nicht die Familienversicherung deines Ehepartners abdeckt [22]. Bisher gingen sie vom Brutto ab, deshalb fehlen sie in einer Konsumuntergrenze, die du vom Netto aus berechnet hast.
Der redaktionelle Richtwert von Geldchen: mindestens 3 Monatsausgaben als separate Reserve mit schnellem Zugriff (Spar-Checkliste). Im Beispiel ergibt die Formel weniger, wenn der Arbeitgeber kündigt, und 3,8–6 Monate, wenn du selbst kündigst oder kein ALG I bekommst. In der Boat-Phase (die ersten 24 Monate nach dem Umzug) gibt es entweder kein ALG I oder es ist kürzer, und die Rechnung liegt näher an der dritten Zeile.
Der schnelle Zugriff (Liquidität) zählt wegen der Sperrzeit und der Wochen, bis die Agentur entscheidet. ALG I fragt nicht nach Ersparnissen, du musst den Notgroschen vor dem Antrag also nicht aufbrauchen. Für das Jobcenter ändert ein separates Konto nichts: Nach dem ALG I rechnet es alle Konten und das Depot an.
Was bedeutet der Jobverlust für deinen Aufenthaltstitel?
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung endet nicht am Tag der Kündigung. Findest du keine neue Arbeit, kann die Ausländerbehörde ihre Geltungsdauer verkürzen [23]. Prüft die Behörde, ob dein Lebensunterhalt gesichert ist, zählt ALG I nicht als öffentliche Mittel, Grundsicherungsgeld dagegen schon [24]. Wurde die Erlaubnis für genau diesen Job erteilt, musst du die Kündigung innerhalb von 2 Wochen der Ausländerbehörde melden, nachdem du davon erfahren hast [25].
| Status | Was der Jobverlust ändert |
|---|---|
| Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) | Nach der EU-Richtlinie sind bis zu 3 Monate Arbeitslosigkeit am Stück kein Grund für einen Widerruf; hast du die Karte seit 2 Jahren oder länger, bis zu 6 Monate [26] |
| Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) | Hast du sie schon, hängt sie nicht vom Job ab. Um sie zu bekommen, musst du deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherungsgeld sichern [27] |
| Einbürgerung | Grundsicherungsgeld steht im Weg, wenn du in den letzten 24 Monaten weniger als 20 Monate Vollzeit gearbeitet hast. ALG I allein schadet nicht; die Behörde prüft, ob du dich künftig selbst versorgen kannst [28] |
Wer hilft bei Kündigung und Streit mit der Agentur?
| Situation | An wen du dich wendest |
|---|---|
| Man bietet dir einen Aufhebungsvertrag an, oder du überlegst, selbst zu kündigen | Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsberatung der Gewerkschaft. Zur Sperrzeit kannst du die Agentur vor der Unterschrift fragen |
| Ein Bescheid der Agentur oder des Jobcenters wirkt falsch | Erwerbslosenberatung, VdK oder SoVD (Sozialverbände, die ihre Mitglieder beraten), Fachanwalt für Sozialrecht |
| Eine Frage zum Aufenthaltstitel | Migrationsberatung für Erwachsene (MBE, kostenlos) oder Fachanwalt für Migrationsrecht |
| Steuererklärung für ein Jahr mit ALG I: Pflicht, wenn das ALG I im Jahr über 410 € (2026) liegt [29] | Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater |
FAQ
Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Mir wurde in der Probezeit gekündigt — bekomme ich ALG I?
Ja, wenn du in den letzten 30 Monaten 12 Monate mit Beiträgen hast; frühere Jobs in Deutschland zählen mit. Versicherungszeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz kann die Agentur ebenfalls anrechnen, wenn dein letzter Job in Deutschland war. Dafür brauchst du das Formular PD U1 aus dem jeweiligen Land. Arbeit in Russland, der Ukraine, Kasachstan und anderen Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz zählt für ALG I in der Regel nicht.
Kündigt dir der Arbeitgeber in der Probezeit, ohne dass du etwas dafür kannst, gibt es keine Sperrzeit. Liegt der Grund in deinem Verhalten (unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen den Arbeitsvertrag), kann die Agentur eine Sperrzeit verhängen, wie bei einer Kündigung wegen Pflichtverstößen zu jedem anderen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist kurz, deshalb musst du dich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.
Ich habe einen befristeten Job gefunden — was passiert mit dem restlichen ALG I?
Der Rest verfällt nicht. Endet der neue Job nach weniger als 12 Monaten, bekommst du die restlichen Tage, solange dein Anspruch auf ALG I weniger als 4 Jahre alt ist [30]. Arbeitest du 12 Monate oder länger, entsteht ein neuer Anspruch. Dazu kommt der Rest des alten, wenn der alte Anspruch vor weniger als 5 Jahren entstanden ist, aber nicht über die Höchstdauer für dein Alter hinaus [7].
Ein Nebenjob unter 15 Stunden pro Woche beendet ALG I nicht: Die ersten 165 € im Monat (2026) daraus zieht die Agentur nicht ab [31]. Laut Gesetz musst du jede Arbeit vorher bei der Agentur melden.
Mein Partner arbeitet — habe ich Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Nein, wenn das Einkommen deines Partners nach Abzügen die Regelsätze für euch beide, die Miete bis zur Grenze und die Heizung deckt. Das Jobcenter berechnet Grundsicherungsgeld für die ganze Bedarfsgemeinschaft und rechnet Gehalt und Ersparnisse eines Partners an, mit dem du zusammenlebst [2]. ALG I hängt nicht vom Einkommen deines Partners ab: Es ist deine persönliche Versicherung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld I, https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-i-alg-i (2026)
- Bundesagentur für Arbeit — Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 84 SGG, Widerspruchsfrist, https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 153 SGB III, Leistungsentgelt, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__153.html (2026)
- Bundesregierung — Beitragsbemessungsgrenzen 2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514 (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 151 SGB III, Bemessungsentgelt, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 147 SGB III, Dauer des Anspruchs, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 337 SGB III, Auszahlung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__337.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 38 SGB III, Arbeitsuchendmeldung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 159 SGB III, Sperrzeit, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 141 SGB III, Arbeitslosmeldung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 157 SGB III, Urlaubsabgeltung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__157.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 148 SGB III, Minderung der Anspruchsdauer, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html (2026)
- Bundesagentur für Arbeit — Fachliche Weisungen § 159 SGB III, gültig ab 01.07.2026, https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf (2026)
- Bundesregierung — Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-grundsicherung-2399562 (2026)
- Bundesregierung — Nullrunde beim Bürgergeld 2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676 (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 22 SGB II, Unterkunft und Heizung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html (2026)
- Bundesagentur für Arbeit — Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/wohnen (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 37 SGB II, Antragserfordernis, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 12 SGB II, Vermögen, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html (2026)
- Bundesagentur für Arbeit — Fachliche Weisungen § 12 SGB II, Stand 01.07.2026, https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-zu-par-12-sgb2-beruecksichtigung-von-vermoegen_ba058027.pdf (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 188 SGB V, freiwillige Mitgliedschaft (Abs. 4), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 7 AufenthG, nachträgliche Befristung (Abs. 2), https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 2 AufenthG, gesicherter Lebensunterhalt (Abs. 3), https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 82 AufenthG, Mitteilungspflicht (Abs. 6), https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__82.html (2026)
- Europäische Union — Richtlinie (EU) 2021/1883, Blaue Karte EU, Art. 8, https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2021/1883/oj/deu (2021)
- Bundesministerium der Justiz — § 9 AufenthG, Niederlassungserlaubnis, https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 10 StAG, Einbürgerung, https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 46 EStG, Pflichtveranlagung, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 161 SGB III, Erlöschen des Anspruchs, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html (2026)
- Bundesministerium der Justiz — § 155 SGB III, Nebeneinkommen, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html (2026)