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Steuerliche Absetzungen

Steuerliche Absetzungen (Steuerfreibeträge und absetzbare Ausgaben) reduzieren deine Bemessungsgrundlage — du zahlst Steuern nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nach Abzug anerkannter Ausgaben. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch 1.230 € pro Jahr (2026) als Werbungskostenpauschale [1]. Wenn deine tatsächlichen Ausgaben höher sind, gib sie detailliert in deiner Steuererklärung an — die Bemessungsgrundlage sinkt.

Werbungskosten — Ausgaben für die Arbeit​

Werbungskosten (Ausgaben im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung) — alles, was du für die Ausübung deiner Arbeit ausgibst. Arbeitnehmer können Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung und andere berufliche Ausgaben absetzen [2].

Typische Absetzungen für Arbeitnehmer (2026):

AbsetzungBetrag / RegelGrundlage
Fahrt zur Arbeit (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (ab 2026; bis einschließlich 2025 — 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21.), nur einfache Strecke [3]Entfernung von zu Hause zur Arbeit
Homeoffice (Pauschale)6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr [4]Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest; ein Arbeitszimmer ist nicht nötig
ArbeitsmittelBis 800 € netto (952 € brutto) — voll im Kaufjahr, darüber — Abschreibung. Computer und Software — voll im Kaufjahr, egal zu welchem Preis [5]Laptop, Monitor, Arbeitsmöbel
ArbeitskleidungTatsächliche KostenNur wenn für Arbeit erforderlich und nicht alltagstauglich
FortbildungTatsächliche KostenKurse, Bücher, Konferenzen direkt bezogen auf aktuellen Beruf
Arbeitsbedingter Umzug (Umzugskosten)Pauschale für sonstige Kosten plus tatsächliche Kosten für Transport, Fahrten und doppelte Miete [6]Wenn Umzug durch Jobwechsel oder Versetzung bedingt

Ab 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge in voller Höhe absetzbar — zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.230 € [26].

Sonderausgaben​

Sonderausgaben — Versicherungs- und Sozialversicherungskosten, die nicht direkt arbeitsbezogen sind, aber vom Staat als notwendig anerkannt werden. Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage innerhalb festgelegter Grenzen [7].

AbsetzungGrenzeErläuterung
Rentenbeiträge (Rentenversicherung)Bis 30.826 € pro Jahr (2026) für Singles, 61.652 € für Paare [8]Einschließlich Pflicht-GRV und Rürup-Rente
Kranken- und PflegeversicherungBasisbeiträge vollständig [9]Pflicht- und private Basisversicherung
Haftpflicht, UnfallversicherungBis 1.900 € (Arbeitnehmer) / 2.800 € (Selbstständige) pro Jahr (2026) [10]Gemeinsame Grenze zusammen mit den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Liegen diese schon über der Grenze, senken diese Versicherungen deine Steuer nicht
SpendenBis 20% des Gesamteinkommens [11]Nur an anerkannte Organisationen
KirchensteuerVollständig [12]Wenn du Kirchenmitglied bist und die Steuer zahlst

Außergewöhnliche Belastungen​

Außergewöhnliche Belastungen — Kosten, die die gewöhnlichen Ausgaben übersteigen und durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden [13]. Abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt — diese Grenze beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens [14].

AusgabenkategorieAnerkennungsbedingungenBesonderheiten
KrankheitskostenNicht von Versicherung gedeckte Ausgaben; Rezept oder ärztliche Bescheinigung erforderlich [15]Medikamente, Brille, Zahnarzt, alternative Medizin (mit Rezept)
Pflegekosten für AngehörigeDokumentarischer Nachweis des Pflegegrads [16]Pflegedienstleistungen, Wohnungsanpassung
Behinderungsbedingte AusgabenBehinderungsgrad ab 20% [17]Pauschbetrag (Behinderten-Pauschbetrag) von 384 € bis 7.400 €/Jahr (2026) je nach Grad
BestattungskostenWenn der Nachlass nicht reicht; Richtwert des Finanzamts bis 7.500 € [18]Abzüglich erhaltener Versicherungsleistungen. Eine Überführung aus dem Ausland kann den anerkannten Betrag erhöhen
Prozesskosten, auch für die ScheidungSeit 2013 nicht absetzbar [19]Ausnahme: ein Verfahren, ohne das du deine Existenzgrundlage verlieren würdest

Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen​

Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten direkte Steuerermäßigung — nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern vom Steuerbetrag. Die Sätze und Höchstbeträge unten gelten 2026 [20].

KategorieErmäßigungssatzMaximale Ermäßigung/JahrWas ist enthaltenWichtige Bedingung
Handwerkerleistungen20% der Arbeitskosten1.200 €Reparaturen, Modernisierung, Instandhaltung in Haus/Wohnung: Klempner, Elektriker, Maler, Geräteinstallation, Gärtner [21]Nur Arbeitskosten, keine Materialien. Zahlung per Überweisung, nicht bar [22]
Haushaltsnahe Dienstleistungen20% der Dienstleistungskosten4.000 €Reinigung, Fensterputzen, Kinderbetreuung zu Hause, Altenpflege, Kochen, Gartenarbeit [23]Zahlung per Überweisung. Rechnung mit Adressangabe [24]
Minijobberin (Haushaltshilfe auf Minijob-Basis)20% der Aufwendungen (Lohn und Abgaben)510 €Reinigung, Kochen, Kinderbetreuung [25]Offizielle Anmeldung über Minijob-Zentrale
Hauptregel

Bewahre alle Quittungen und Rechnungen auf. Bezahle Dienstleistungen per Überweisung, nicht bar — sonst entfällt die Ermäßigung.

FAQ​

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Kann ich die Kosten für den Integrationskurs absetzen?​

In der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof (Urteil VI R 14/04 vom 15. März 2007) ordnet Kosten für Deutschkurse, auch den Integrationskurs, der privaten Lebensführung zu: Die Sprache brauchst du auch im Alltag [27]. Als Sonderausgaben zählen sie ebenfalls nicht, weil ein Sprachkurs keine Berufsausbildung ist. Ausnahme ist ein Kurs für eine bestimmte Tätigkeit, etwa Fachdeutsch auf Verlangen des Arbeitgebers: Dann können die Kosten als Werbungskosten durchgehen, mit Schreiben des Arbeitgebers, Teilnahmebescheinigung und Rechnungen. Hat der Arbeitgeber den Kurs bezahlt, kannst du nichts absetzen. In Zweifelsfällen helfen ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater.

Ich habe die Anerkennung meines Abschlusses selbst bezahlt — ist das absetzbar?​

Ja, Kosten für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar, wenn die Anerkennung für die aktuelle oder angestrebte berufliche Tätigkeit erforderlich ist. Absetzbare Kosten umfassen: Anerkennungsgebühren, Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Beglaubigungen und Porto. Wurde eine Anpassungsqualifikation für die vollständige Anerkennung benötigt, sind auch diese Kosten absetzbar. Alle Quittungen und Zahlungsnachweise müssen aufbewahrt werden. In der Steuererklärung werden die Kosten in der Anlage N unter Fortbildungskosten angegeben. Der Abzug ist auch möglich, wenn die Anerkennung zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht abgeschlossen ist — ein Nachweis, dass das Verfahren eingeleitet wurde, genügt.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig geltend machen?​

Ja, aber nicht für denselben Tag. An Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale mit 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). An Pendeltagen gilt die Entfernungspauschale — ab 2026 mit 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer (bis einschließlich 2025: 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21.), nur einfache Strecke. Beide Pauschalen für denselben Tag geltend zu machen ist nicht zulässig. Es gibt keine spezifische Dokumentationspflicht, aber ein Protokoll der Homeoffice- und Bürotage hilft bei Rückfragen des Finanzamts. Für Hybrid-Arbeitnehmer übersteigt die Kombination beider Pauschalen häufig die 1.230 € Werbungskostenpauschale, wodurch sich die Abgabe einer Steuererklärung finanziell lohnt.

Ich bin für die Arbeit in eine andere Stadt umgezogen — welche Kosten kann ich absetzen?​

Für berufsbedingte Umzüge steht die Umzugskostenpauschale zur Verfügung: 964 € für den Steuerpflichtigen plus 643 € für jedes weitere Familienmitglied (gilt seit März 2024, 2026 unverändert) [6]. Sie deckt sonstige Kosten ab: Anschluss von Geräten, kleine Reparaturen, Trinkgelder. Zusätzlich sind tatsächliche Kosten mit Belegen absetzbar: Umzugsunternehmen, vorübergehende doppelte Miete (bis zu 6 Monate), Fahrten zur Wohnungssuche und Maklergebühren bei Anmietung. Voraussetzung ist, dass der Umzug den Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten pro Strecke verkürzt oder direkt durch einen Jobwechsel oder eine Versetzung veranlasst ist. Auch ein Umzug aus dem Ausland nach Deutschland für den Job ist absetzbar, die Pauschale richtet sich dann aber nach anderen Regeln (Auslandsumzugskostenverordnung); hier helfen ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. Die Kosten werden in der Anlage N angegeben. Für die Pauschale brauchst du keine Belege: Du gibst den Umzug in der Erklärung an.

Der Klempner wurde bar bezahlt — kann ich trotzdem Handwerkerleistungen absetzen?​

Nein. Das Gesetz (§ 35a Abs. 5 EStG) verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Handwerkers; Barzahlung schließt den Abzug aus [22]. Möglich sind: Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Lass dir eine Rechnung geben, die Arbeits- und Materialkosten trennt — nur Arbeitskosten sind absetzbar. Für die Anerkennung sind aufzubewahren: die Rechnung mit Angabe der Leistungsadresse (muss die eigene Wohnadresse sein), der Zahlungsnachweis und der Kontoauszug mit der Überweisung. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Die maximale Ermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1.200 € pro Jahr (2026).

Quellen​

  1. Einkommensteuergesetz § 9a Satz 1 Nr. 1 — Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html (2026)

  2. Bundesministerium der Finanzen — Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/steuerliche-info-fuer-buerger-werbungskosten.pdf (2024)

  3. Bundesregierung — Steueränderungsgesetz 2025: Pendlerpauschale 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab 01.01.2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steueraenderungsgesetz-bundesrat-2383684 (2026)

  4. Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c — Homeoffice-Pauschale 6 € pro Tag, bis 1.260 € im Jahr, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (2026)

  5. Einkommensteuergesetz § 6 Abs. 2 (GWG bis 800 € netto, seit 2018); BMF-Schreiben vom 22.02.2022 — Nutzungsdauer von Computern und Software 1 Jahr, auch für Arbeitnehmer, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html , https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/bmf-verkuerzung-nutzungsdauer-software-und-hardware_186_632212.html (2026)

  6. Bundesministerium der Finanzen — Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten (BMF-Schreiben vom 28.12.2023, Pauschalen seit 01.03.2024), https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-29/IV/IV-2/anhang-29-IV-2.html (Stand 2026)

  7. Bundesministerium der Finanzen — Sonderausgaben, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-sonderausgaben.html (2024)

  8. Bundesministerium der Finanzen — Altersvorsorgeaufwendungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-altersvorsorge-steuer.html (Grenzen für 2026: 30.826 € / 61.652 € nach § 10 Abs. 3 EStG)

  9. Bundesministerium der Finanzen — Kranken- und Pflegeversicherung, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-krankenversicherung-steuer.html (2024)

  10. Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 4 — Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1.900 € / 2.800 €; Basisbeiträge zur KV/PV voll abziehbar, auch über dem Höchstbetrag, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (2026)

  11. Bundesministerium der Finanzen — Spenden und Mitgliedsbeiträge, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-spenden.html (2024)

  12. Bundesministerium der Finanzen — Kirchensteuer, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-kirchensteuer.html (2024)

  13. Bundesministerium der Finanzen — Außergewöhnliche Belastungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-aussergewoehnliche-belastungen.html (2024)

  14. Einkommensteuergesetz § 33 Abs. 3 — zumutbare Belastung 1–7% je nach Einkommen, Familienstand und Kindern, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html (2026)

  15. Bundesfinanzhof — Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, Urteil VI R 31/20 vom 19.01.2023, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE202310115/ (Anforderungen an den Nachweis medizinischer Notwendigkeit)

  16. Bundesministerium der Finanzen — Pflegekosten, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-pflegekosten.html (2024)

  17. Einkommensteuergesetz § 33b Abs. 3 — Behinderten-Pauschbetrag 384–7.400 € (Sätze seit 2021, 2026 unverändert), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html (2026)

  18. Lohnsteuer kompakt — Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung (Richtwert 7.500 € seit 2003; nur wenn der Nachlass nicht reicht; Überführung aus dem Ausland als Ausnahme), https://www.lohnsteuer-kompakt.de/de/texte/2025/347/bestattungskosten (2025)

  19. Einkommensteuergesetz § 33 Abs. 2 Satz 4 — Prozesskosten nicht abziehbar, außer die Existenzgrundlage ist gefährdet (seit 2013), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html (2026)

  20. Einkommensteuergesetz § 35a — 20%: bis 510 € (Minijob im Haushalt), bis 4.000 € (haushaltsnahe Dienstleistungen), bis 1.200 € (Handwerkerleistungen), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html (2026)

  21. Bundesministerium der Finanzen — Handwerkerleistungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/handwerkerleistungen-merkblatt.pdf (2024)

  22. Einkommensteuergesetz § 35a Abs. 5 Satz 3 — Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html (2026)

  23. Bundesministerium der Finanzen — Haushaltsnahe Dienstleistungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/haushaltsnahe-dienstleistungen-merkblatt.pdf (2024)

  24. Bundesfinanzhof — Nachweis haushaltsnaher Dienstleistungen, Urteil VI R 4/12 vom 15.01.2015, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE201510060/ (Anforderungen an dokumentarischen Nachweis)

  25. Bundesministerium der Finanzen — Minijob im Privathaushalt, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-minijob-haushalt.html (2024)

  26. Bundesministerium der Finanzen — Das ändert sich 2026 (Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag), https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html (2026)

  27. Bundesfinanzhof — Urteil vom 15.03.2007, VI R 14/04 (Deutschkurs als Kosten der Lebensführung, keine Werbungskosten), https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI+R+14%2F04 (2007)