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Steuererklärung

Die Steuererklärung (tax return) ist ein jährlicher Bericht über Einkommen und Ausgaben zur Steuerberechnung. Rund 90% der Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe verpflichtet, aber eine freiwillige Abgabe führt durchschnittlich zu einer Erstattung von 1.240 € an überzahlten Steuern (Steuerjahr 2022, neueste verfügbare Statistik) [1]. Pflicht zur Abgabe besteht für Selbstständige, Paare in Steuerklasse III/V und solche, die Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) über 410 € im Jahr erhalten haben [2].

Wer muss abgeben?​

Steuererklärung ist Pflicht für [2]:

  • Selbstständige — immer
  • Einkünfte aus mehreren Quellen — Anstellung + Freelance, Anstellung + Vermietung
  • Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor — Paare, die diese Kombinationen gewählt haben [3]
  • Miet- oder Kapitaleinkünfte — wenn diese die Freibeträge überschreiten (Sparerpauschbetrag — 1.000 € pro Jahr für Singles, 2.000 € für Paare, unverändert seit 2023) [4]
  • Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr — Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld [2]
  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig — wenn du parallel zwei Jobs hattest [3]

Wer kann freiwillig abgeben?​

Alle anderen Arbeitnehmer — wenn du nicht in die obige Kategorie fällst. Die durchschnittliche Erstattung beträgt 1.240 € (Steuerjahr 2022) [1]. Das Finanzamt erstattet überzahlte Steuern, wenn du absetzbare Ausgaben hattest (Werbungskosten — berufliche Ausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).

Abgabefristen​

SituationFristHinweis
Pflicht, selbst erstellt31. Juli des FolgejahresFür 2025 — bis 31. Juli 2026 [5]
Pflicht, über Steuerberater oder LohnsteuerhilfevereinEnde Februar des übernächsten JahresFür 2025 — bis 1. März 2027. Ausnahme: für 2024 ist die Frist der 30. April 2026 (letztes Jahr der verlängerten Pandemie-Fristen) [5]
FreiwilligBis zu 4 Jahre rückwirkend2026 kann man für 2025–2022 abgeben [6]

Fristverlängerung: kann über ELSTER beantragt werden, üblicherweise werden 2-4 Monate zusätzlich gewährt [7].

Wie abgeben?​

Selbst erstellen​

ELSTER (www.elster.de) — kostenloses offizielles Portal des Finanzamts [8]. Registrierung dauert 1-2 Wochen (Aktivierungscode kommt per Post). Oberfläche auf Deutsch, Logik komplex für Anfänger.

Kommerzielle Programme — kostenpflichtige Dienste mit schrittweisen Anleitungen auf Russisch und Deutsch:

DienstKostenBesonderheiten
Wundertax35-45 €Einfache Oberfläche, hat russische Sprache [9]
Taxfix40-50 €Mobile App, Frage-Antwort-Format [10]
SteuerGo35 €Detaillierte Erklärungen, Export zu ELSTER [11]

Diese Programme übermitteln die Erklärung automatisch über ELSTER ans Finanzamt.

Über einen Experten​

Steuerberater — für komplexe Fälle (Selbstständige, Immobilien, internationales Einkommen). Kosten 300-800 € je nach Komplexität, gesetzlich geregelt (Steuerberatervergütungsverordnung) [12].

Lohnsteuerhilfeverein — günstiger als Steuerberater, nur für Arbeitnehmer. Jährlicher Mitgliedsbeitrag 50-400 €, abhängig vom Einkommen [13]. Nicht geeignet für Selbstständige und Geschäftsinhaber.

Hauptformulare (Anlagen)​

Die Steuererklärung besteht aus dem Hauptformular (Mantelbogen) und Anlagen je nach Einkommensquellen [14]:

FormularZweckWer füllt aus
MantelbogenHauptformular — persönliche Daten, Kinder, SonderausgabenAlle
Anlage NEinkünfte aus nichtselbstständiger ArbeitArbeitnehmer
Anlage KAPEinkünfte aus Kapitalvermögen — Dividenden, ZinsenInvestoren, wenn Einkünfte Sparerpauschbetrag überschritten haben
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und VerpachtungVermieter
Anlage SEinkünfte aus selbstständiger ArbeitFreelancer, Unternehmer
Anlage KindDaten zu Kindern für FreibeträgeEltern
Anlage VorsorgeaufwandVersicherungsausgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)Wird für Arbeitnehmer automatisch ausgefüllt

Was kann man zurückholen? (Werbungskosten)​

Werbungskosten (berufliche Ausgaben) — arbeitsbezogene Ausgaben. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € pro Jahr (Pauschbetrag) [15]. Wenn deine Ausgaben höher sind, gib sie in der Erklärung an — du bekommst Steuern auf den Mehrbetrag zurück.

Typische Absetzungen für Arbeitnehmer:

KategorieWas ist enthaltenSatz / Grenze
EntfernungspauschaleFahrt Arbeit-Heim (nur einfache Strecke)Erklärung 2025: 0,30 €/km (erste 20 km), 0,38 €/km ab km 21. Ab Steuerjahr 2026: 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer [16]
Homeoffice-PauschaleArbeiten von zu Hause (ohne separates Arbeitszimmer)6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr [17]
ArbeitsmittelArbeitsausstattung — Laptop, Monitor, Stuhl, BücherVolle Kosten, wenn Gegenstand unter 800 € (netto); wenn mehr — Abschreibung [18]
FortbildungWeiterbildung für aktuellen BerufVolle Kosten — Kurse, Zertifikate, Bücher, Reisen [19]
KontoführungBankkontoführung16 €/Jahr (Pauschale ohne Belege) [20]
BewerbungskostenJobsuche — Lebenslauf, Fahrt zu VorstellungsgesprächenVolle Kosten [21]

Sonderausgaben — Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer. Die meisten werden automatisch über elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungen und Finanzamt berücksichtigt [22].

Außergewöhnliche Belastungen — medizinische Ausgaben, Pflegekosten, Unterhalt. Werden anerkannt, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten (abhängig von Einkommen und Familienstand) [23].

Wann sollte man einen Experten konsultieren?​

Steuerberater nutzen, wenn:

  • Du selbstständig oder Geschäftsinhaber bist
  • Du Einkommen aus mehreren Ländern hast (internationale Besteuerung)
  • Du Mietimmobilie besitzt
  • Du komplexe Familiensituation hast (Scheidung, Unterhalt, Kinder aus verschiedenen Ehen)
  • Du Aktien, Krypto, Immobilie mit Gewinn verkauft hast (Spekulationssteuer)

Lohnsteuerhilfeverein nutzen, wenn:

  • Du Arbeitnehmer bist (ein oder mehrere Arbeitgeber)
  • Du Standardabsetzungen hast (Fahrt, Homeoffice, Ausstattung)
  • Du die Formulare nicht selbst ausfüllen willst
  • Jahresbeitrag 50-400 € amortisiert sich mit 1.000+ € Erstattung [13]

Selbst machen (ELSTER oder kommerzielles Programm), wenn:

  • Du Arbeitnehmer bist, ein Arbeitgeber
  • Standardabsetzungen (Fahrt, Homeoffice)
  • Du bereit bist, 3-5 Stunden für die erste Erklärung zu investieren
  • Du das System von innen verstehen willst

FAQ​

Ich habe ohne Steuer-ID angefangen zu arbeiten und wurde mit dem Höchstsatz besteuert. Kann ich das zurückholen?​

Ja. Ohne Steuer-ID muss der Arbeitgeber Lohnsteuer nach Steuerklasse VI (Höchstsatz) einbehalten. Die Differenz wird über die Steuererklärung erstattet. Im ersten Jahr in Deutschland ist die Abgabe deshalb besonders lohnend — die Erstattung kann mehrere Tausend Euro betragen. Für die Erstattung wird die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers benötigt.

Ich bin mitten im Jahr nach Deutschland gezogen. Wie wird das „Übergangsjahr" besteuert?​

Ab dem Tag der Anmeldung in Deutschland entsteht unbeschränkte Steuerpflicht — das Welteinkommen wird relevant. Einkommen aus einem anderen Land VOR dem Umzug wird in der Regel nicht in Deutschland besteuert, kann aber über den Progressionsvorbehalt die deutsche Steuerrate erhöhen: Das ausländische Einkommen schiebt das deutsche Einkommen in eine höhere Stufe, obwohl es selbst nicht besteuert wird. Dieses Einkommen muss in Anlage AUS angegeben werden. Für das erste (Übergangs-)Jahr lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater oft.

Kann ich rückwirkend Steuererklärungen für vergangene Jahre abgeben?​

Ja — freiwillige Erklärungen können für die letzten 4 Jahre abgegeben werden. Im Jahr 2026 bedeutet das: 2025, 2024, 2023 und 2022. Es gibt keine Strafe für verspätete freiwillige Abgabe. Die durchschnittliche Erstattung beträgt ~1.240 € pro Jahr [1]. Vier Jahre auf einmal — potenziell 3.000–5.000 € zurück. Die Abgabe in einem Jahr verpflichtet NICHT zur Abgabe im nächsten — das ist ein weit verbreiteter Irrtum [6].

Welche Abzüge verpassen Zuwanderer am häufigsten?​

AbzugBetragHinweis
Werbungskostenpauschale1.230 €/JahrAutomatisch, ohne Nachweis [15]
Fahrtkosten (Entfernungspauschale)0,30 €/km, 0,38 € ab km 21 (Erklärung 2025); 0,38 € ab km 1 (ab Steuerjahr 2026)Nur Hinweg, jedes Verkehrsmittel [16]
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/JahrBis 210 Tage, kein separates Arbeitszimmer nötig [17]
Umzugskosten (berufsbedingt)Tatsächliche Kosten oder ~964 €Wenn Arbeitsweg um 1+ Stunde verkürzt
SprachkurseTatsächliche KostenWenn berufsbezogen
ArbeitsmittelTatsächliche Kosten oder 110 €Laptop, Schreibtisch, Stuhl, Software [18]
Kontoführungsgebühren16 €Ohne Nachweis
Steuersoftware / BeraterkostenTatsächliche KostenDie Gebühr selbst ist absetzbar

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder App — was wählen?​

Für Arbeitnehmer mit einer Einkommensquelle reicht eine App: Wundertax (~35 €) [9], Taxfix (~40 €) [10], SteuerGo (~35 €) [11]. Sie übermitteln über ELSTER im Hintergrund. Keine unterstützt Selbstständige. Für komplexe Fälle (Selbstständigkeit, mehrere Länder, Übergangsjahr) — ein Steuerberater (ab 300 € pro Erklärung, verlängert die Frist automatisch um ~7 Monate) [12]. Mittelweg: Lohnsteuerhilfeverein (50–400 €/Jahr), aber nur für Arbeitnehmer ohne Gewerbeeinkünfte [13].

Quellen​

  1. Statistisches Bundesamt (Destatis). Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1 240 Euro (Steuerjahr 2022, veröffentlicht Juni 2026). https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

  2. Bundesministerium der Finanzen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/steuern-faq.html

  3. Einkommensteuergesetz (EStG) § 46 Veranlagung bei Ehegatten. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

  4. Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sparerpauschbetrag. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html (gültig ab 2023 — Erhöhung von 801/1.602 € auf 1.000/2.000 €)

  5. Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabefristen. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html; Finanztip — Steuererklärung 2025: Frist endet am 31. Juli 2026 (inkl. Frist 30. April 2026 für beratene Erklärungen 2024). https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/ (2026)

  6. Abgabenordnung (AO) § 169 Festsetzungsfrist. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

  7. ELSTER Online-Portal. Fristverlängerung für die Steuererklärung. https://www.elster.de/eportal/infoseite/fristverlaengerung

  8. ELSTER — Elektronische Steuererklärung. Offizielles Portal der deutschen Finanzverwaltung. https://www.elster.de

  9. Wundertax GmbH. Online-Steuererklärung mit russischer Sprachunterstützung. https://www.wundertax.de

  10. Taxfix GmbH. Steuererklärung per App. https://taxfix.de

  11. SteuerGo GmbH. Online-Steuersoftware. https://www.steuergo.de

  12. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gebührenordnung für Steuerberater. https://www.gesetze-im-internet.de/stbvv/

  13. Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Mitgliedsbeiträge und Leistungen. https://www.bdl-online.de

  14. Bundesministerium der Finanzen. Formulare für die Einkommensteuererklärung. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Formulare/Einkommensteuer/einkommensteuer.html

  15. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € ab 2023)

  16. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 4 Entfernungspauschale. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html; Bundesfinanzministerium. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 — 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab Steuerjahr 2026 (Steueränderungsgesetz 2025). https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html (2026)

  17. Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Abs. 5 Nr. 6b Homeoffice-Pauschale. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)

  18. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 6 Arbeitsmittel. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html; Bundesfinanzministerium. AfA-Tabellen (Abschreibungstabellen). https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

  19. Bundesfinanzhof (BFH). Urteil vom 16.05.2019, VI R 50/17. Fortbildungskosten als Werbungskosten. https://www.bundesfinanzhof.de

  20. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 1 Kontoführungsgebühren. Pauschale 16 €/Jahr (BMF-Schreiben).

  21. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bewerbungskosten. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

  22. Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

  23. Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html