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Brutto-Netto-Rechner 2026

Netto, Steuern und Abgaben nach dem Programmablaufplan 2026, Steuerklassen I–V.

Brutto pro Jahr
Brutto pro
Kinder
0
Steuerklasse
I: ledig
Kirchensteuer
Krankenversicherung, Sachsen
Kranken­versicherung
Zusatzbeitrag
Job in Sachsen

Zusatzbeitrag: amtlicher Durchschnitt 2,9%, tatsächlich im Schnitt 3,36% (2026).

Netto pro Monat2.695 €32.337 € im Jahr · 64,7% vom Brutto

Wohin das Brutto geht

Grafik überfahren: andere Gehälter, klicken: übernehmen
+1.000 € brutto+533 €netto im Jahr (53%)
Arbeitgeber zahlt60.650 €im Jahr insgesamt; bei dir kommen 53% an
Rentenpunkte+0,96pro Jahr ≈ 41 € Monatsrente
Arbeitslosengeld I1.661 €im Monat, bis zu 12 Monate (unter 50)

Gehaltsabrechnung

PostenMonatJahr
Brutto4.167 €50.000 €
Steuern
Lohnsteuer566 €6.788 €
Sozialabgaben
Rentenversicherung388 €4.650 €
Arbeitslosenversicherung54 €650 €
Krankenversicherung365 €4.375 €
Pflegeversicherung100 €1.200 €
Netto2.695 €32.337 €

Stand der Werte: 24. September 2026. Eine Schätzung zur Orientierung, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Kurz erklärt und so wird gerechnet

Bei 50.000 € brutto im Jahr (Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer) bleiben dir 2.695 € im Monat, 64,7% vom Brutto. Auf Steuern entfallen 13,6%, auf die Sozialversicherung 21,7%. Die Beiträge sind Versicherung, keine Steuer: Sie bringen Rentenpunkte, Anspruch auf Arbeitslosengeld und Krankenversicherung.

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag folgen dem Programmablaufplan des BMF für 2026: Tarif nach §32a EStG mit 12.348 € Grundfreibetrag, 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Wir haben die Rechnung mit einer Umsetzung dieses Programmablaufplans auf 3.168 Kombinationen aus Gehalt, Steuerklasse, Kindern, Kirchensteuer, Sachsen und privater Krankenversicherung geprüft: Die größte Abweichung lag bei 0,18 € im Monat.
  • Arbeitnehmerbeiträge 2026: Rente 9,3% und Arbeitslosenversicherung 1,3% (bis 8.450 € im Monat), Krankenversicherung 7,3% plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8% (Sachsen 2,3%), plus 0,6% ohne Kinder, minus 0,25% je Kind vom zweiten bis fünften (bis 5.812,50 €).
  • Kinder senken Soli und Kirchensteuer über den Kinderfreibetrag (2026: volle 9.756 € je Kind in Klasse III, die Hälfte in I, II und IV, keiner in V), nicht die Lohnsteuer selbst. Das Kindergeld (259 € im Monat je Kind) kommt separat und steckt nicht im Netto.
  • Die Klassen III, IV und V ändern nur den monatlichen Abzug. Die Jahressteuer von Ehepaaren legt die Steuererklärung nach dem Splittingtarif fest; bei III/V ist sie Pflicht, Nachzahlungen sind häufig.
  • Arbeitgeberkosten = Brutto + Arbeitgeberanteile (Rente 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%, Krankenversicherung 7,3% + halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8%, Insolvenzgeldumlage 0,15%), ohne U1/U2 und Unfallversicherung — die hängen vom Arbeitgeber ab.
  • Nicht berücksichtigt: Freibeträge in den ELStAM (etwa für den Arbeitsweg), private Krankenversicherung, der Midijob-Bereich unter 2.000 € im Monat, Einmalzahlungen, das Faktorverfahren. Arbeitslosengeld und Rente sind Schätzungen; die genauen Beträge setzen Arbeitsagentur und Deutsche Rentenversicherung fest.
Richtwerte 2026
Netto pro Monat, 2026: ohne Kinder und Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9%, außerhalb Sachsens.
Brutto im JahrNetto, Klasse INetto, Klasse IIIVon +1.000 €, Klasse I
30.000 €1.769 €1.956 €577 €
40.000 €2.241 €2.525 €555 €
50.000 €2.695 €3.026 €533 €
60.000 €3.130 €3.511 €511 €
70.000 €3.549 €3.988 €559 €
80.000 €4.004 €4.521 €531 €
100.000 €4.836 €5.551 €468 €
120.000 €5.712 €6.647 €530 €
Fragen und Antworten

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Wie viel netto sind 50.000 € brutto im Jahr 2026?

In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer 2.695 € im Monat, 64,7% vom Brutto. In Klasse III (verheiratet, Partner ohne Einkommen) 3.026 €. Der Rest geht an Lohnsteuer (566 € im Monat) und Sozialversicherung (906 € im Monat).

Spart die Kombination III/V Steuern gegenüber IV/IV?

Die Jahressteuer nicht: Sie wird in der Steuererklärung nach dem Splittingtarif berechnet, egal welche Klassen eingetragen sind. Die Klasse bestimmt aber die Höhe von Leistungen, die sich nach dem Netto richten — Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld —, deshalb ändert sich die Zeile zum Arbeitslosengeld oben mit der Klasse. III/V verschiebt den Abzug zum Besserverdienenden, macht die Erklärung zur Pflicht und endet oft mit einer Nachzahlung.

Welche Abzüge bekomme ich zurück?

Sozialbeiträge sind Versicherung, keine Steuer. Bei 50.000 € bringt der Rentenbeitrag 0,96 Rentenpunkte im Jahr (≈ 41 € Monatsrente je solchem Jahr), der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitslosengeld I von rund 1.661 € im Monat für bis zu 12 Monate, und die Krankenversicherung deckt dich und beitragsfrei Partner und Kinder ohne Einkommen. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer begründen keinen persönlichen Anspruch.

Warum wirkt das deutsche Netto im Vergleich zum Herkunftsland so niedrig?

Weil das Brutto die Hälfte der Sozialbeiträge enthält. In Russland und der Ukraine zahlt der Arbeitgeber diese Beiträge zusätzlich zum Gehalt, auf der Abrechnung tauchen sie nicht auf. Vergleiche den Anteil der gesamten Arbeitgeberkosten: Bei 50.000 € zahlt der Arbeitgeber 60.650 € im Jahr, auf deinem Konto kommen 53% davon an.

Wie genau ist der Rechner?

Lohnsteuer und Soli stimmen für alle hier wählbaren Steuerklassen, Kinderzahlen, Kirchensteuer- und Sachsen-Optionen auf 1 € im Monat mit dem Programmablaufplan 2026 überein. Deine Abrechnung kann um ein paar Euro abweichen, weil die Lohnabrechnung jeden Monat rundet, und stärker, wenn deine Kasse einen anderen Zusatzbeitrag hat oder Freibeträge und Einmalzahlungen dazukommen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in den übrigen Ländern (2026). Sie zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Kirche, so wie bei der Anmeldung erfasst. Den Kirchenaustritt erklärst du je nach Land beim Standesamt oder Amtsgericht.

Quellen
  1. BMF — Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (2025), https://www.bmf-steuerrechner.de/interface/programmablauf.xhtml
  2. § 32a EStG — Einkommensteuertarif (2026), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  3. § 39b EStG — Vorsorgepauschale (2026), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html
  4. SVBezGrV 2026 — Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (2025), https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/
  5. Deutsches Ärzteblatt — tatsächlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag 3,36% (2026), https://www.aerzteblatt.de/news/tatsachlicher-durchschnittlicher-zusatzbeitrag-steigt-zum-jahreswechsel-auf-336-prozent-def29db4-65e9-498c-b821-25fecaf55c2d
  6. Deutsche Rentenversicherung — Rentenanpassung 2026: Rentenwert 42,52 € (2026), https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260305-rentenanpassung-2026.html
  7. SVBezGrV 2026, § 3 — Durchschnittsentgelt 51.944 € (2025), https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/__3.html
  8. § 149 SGB III — Satz des Arbeitslosengeldes 60/67% (2026), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__149.html
  9. § 153 SGB III — Leistungsentgelt (2026), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__153.html