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Steuern für Selbstständige

Selbstständige in Deutschland zahlen Einkommensteuer (Satz 14–45% auf Gewinn) [1], Umsatzsteuer 19% (wenn nicht Kleinunternehmer) [2], bei Gewerbe — zusätzlich Gewerbesteuer ca. 14–17% [3]. Lege 30–40% des Gewinns für Steuern zurück, um eine Liquiditätskrise im zweiten Jahr zu vermeiden.

Wichtige Steuern

SteuerSatzWer zahlt
Einkommensteuer14–45% [1]Alle
Umsatzsteuer (USt)19% / 7% [2]Wenn nicht Kleinunternehmer
Gewerbesteuer~14–17% [3]Nur Gewerbetreibende
Solidaritätszuschlag5,5% [4]Bei Steuer über 20.350 € (Freigrenze 2026)

Einkommensteuer

Berechnung

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben
Steuer wird auf Gewinn berechnet

Steuersätze 2026

ZoneEinkommenSteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348€0%
Progressionszone I12.349–17.799€14–24%
Progressionszone II17.800–69.878€24–42%
Spitzensteuersatz69.879–277.825€42%
Reichensteuerab 277.826€45%

Was du absetzen kannst

  • Arbeitsmittel (Computer, Handy)
  • Software und Online-Tools
  • Arbeitszimmer (Teil der Miete bei Homeoffice)
  • Homeoffice-Pauschale 2025: 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Geschäftsreisen (Pauschalen: 14€ ab 8h, 28€ bei 24h)
  • Versicherungen (geschäftsbezogen)
  • Steuerberater, Buchhaltungssoftware
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952€ (brutto) sofort absetzbar

Vorauszahlungen — Die "Jahr 2 Krise"

Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest [5].

Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember [5].

Das Jahr-2-Problem

Im ersten Jahr zahlst du oft keine Steuer-Vorauszahlungen. Im Jahr 2 fordert das Finanzamt dann:

  1. Nachzahlung für Jahr 1
  2. Vorauszahlungen für Jahr 2
  3. Erhöhte Vorauszahlungen für Jahr 3

Das kann 50–60% deiner Liquidität in einem Monat beanspruchen!

Rücklagen bilden

Lege 30–40% jeder Einnahme für Steuern zurück — ab dem ersten Euro!

Die 30-40% Regel für Selbstständige

Umsatzsteuer (USt)

Standardsätze

  • 19% — die meisten Waren und Dienstleistungen
  • 7% — Lebensmittel, Bücher, künstlerische Leistungen

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Grenzen seit 2025 (unverändert in 2026) [6]:

  • Vorjahresumsatz unter 25.000€ UND
  • Prognostizierter Jahresumsatz unter 100.000€

Die 100.000€-Falle: Die Grenze gilt unterjährig. Die Befreiung endet sofort mit dem Umsatz, der die Schwelle überschreitet — nicht erst zum Jahresende. Dieser Umsatz und alle folgenden unterliegen der USt [6].

Vorteile:

  • Keine USt auf Rechnungen
  • Keine USt-Voranmeldungen nötig
  • Auf Rechnung schreiben: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
Strategische Entscheidung
  • B2C-Kunden (Privatkunden): Kleinunternehmer = 19% Preisvorteil
  • B2B-Kunden (Firmen): Regelbesteuerung oft besser — Kunden ziehen USt eh ab, du kannst Vorsteuer geltend machen

Wenn nicht Kleinunternehmer

  1. USt auf jede Rechnung aufschlagen
  2. Umsatzsteuervoranmeldung einreichen (monatlich oder vierteljährlich)
  3. USt ans Finanzamt überweisen
  4. Vorsteuer von Einkäufen abziehen

Hinweis: Bei Ist-Versteuerung (Besteuerung nach Zahlungseingang) wird USt erst fällig, wenn der Kunde zahlt — keine Vorfinanzierung nötig.

Gewerbesteuer

Nur für Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) [3].

  • Berechnung auf Gewinn
  • Freibetrag: 24.500€ [3]
  • Satz = 3,5% × Hebesatz der Gemeinde (z.B. Berlin 410% → ~14,35%) [3]
  • Wird größtenteils auf Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG) [3]

E-Rechnungspflicht ab 2025

Neue Pflicht

Seit 1. Januar 2025 ist das Empfangen elektronischer Rechnungen in strukturiertem Datenformat (XRechnung, ZUGFeRD) für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend, nicht nur PDFs [10]. Die Pflicht zum Ausstellen kommt stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle [10].

Buchführung

MethodeBeschreibungFür wen
EÜREinfache Einnahmen-Überschuss-RechnungFreiberufler immer, Gewerbe bis zur Grenze [9]
BilanzDoppelte BuchführungGewerbe ab 80.000€ Gewinn oder 800.000€ Umsatz [9]

GoBD-Pflicht: Alle Aufzeichnungen müssen unveränderbar und 10 Jahre aufbewahrt werden. Excel ist nicht GoBD-konform — nutze Buchhaltungssoftware (SevDesk, Lexoffice).

Fristen

DokumentFristWer
Einkommensteuererklärung31. Juli des Folgejahres: für 2025 — 31. Juli 2026; mit Steuerberater — 1. März 2027 [7]Alle
Umsatzsteuervoranmeldung10. des Folgemonats [8]Nicht-Kleinunternehmer
Umsatzsteuerjahreserklärung31. Juli [7]Nicht-Kleinunternehmer
Gewerbesteuererklärung31. Juli [7]Gewerbetreibende

Die drei Steuer-IDs

IDVergeben vonWofür
Steuer-IDBundeszentralamtPersönliche ID, lebenslang gültig
SteuernummerLokales FinanzamtFür deine Selbstständigkeit, ändert sich bei Umzug
USt-IdNr.BundeszentralamtFür EU-Geschäfte

Quellen

[1] Bundesministerium der Finanzen. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html (Stand 2026)

[2] Bundesministerium der Finanzen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass. § 12 UStG — Steuersätze. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-01-02-ustae.html (Stand 2024)

[3] Bundesministerium der Finanzen. Gewerbesteuergesetz (GewStG). https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/ (aktuelle Fassung)

[4] Bundesministerium der Finanzen. Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/ (aktuelle Fassung)

[5] Einkommensteuergesetz (EStG), § 37. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html (aktuelle Fassung)

[6] Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19. Besteuerung der Kleinunternehmer. Änderungen ab 1. Januar 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html (aktuelle Fassung)

[7] Abgabenordnung (AO), § 149. Abgabefristen. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html (aktuelle Fassung)

[8] Umsatzsteuergesetz (UStG), § 18. Besteuerungsverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html (aktuelle Fassung)

[9] Einkommensteuergesetz (EStG), § 4 Abs. 3. Gewinnermittlung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (aktuelle Fassung)

[10] Bundesministerium der Finanzen. E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-09-23-e-rechnung.html (Stand September 2024)