Steuern für Selbstständige
Selbstständige in Deutschland zahlen Einkommensteuer (Satz 14–45% auf Gewinn) [1], Umsatzsteuer 19% (wenn nicht Kleinunternehmer) [2], bei Gewerbe — zusätzlich Gewerbesteuer ca. 14–17% [3]. Lege 30–40% des Gewinns für Steuern zurück, um eine Liquiditätskrise im zweiten Jahr zu vermeiden.
Wichtige Steuern
| Steuer | Satz | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 14–45% [1] | Alle |
| Umsatzsteuer (USt) | 19% / 7% [2] | Wenn nicht Kleinunternehmer |
| Gewerbesteuer | ~14–17% [3] | Nur Gewerbetreibende |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% [4] | Bei hoher Steuerlast |
Einkommensteuer
Berechnung
Gewinn = Einnahmen − Ausgaben
Steuer wird auf Gewinn berechnet
Steuersätze 2025
| Zone | Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.096€ | 0% |
| Progressionszone I | 12.097–17.005€ | 14–24% |
| Progressionszone II | 17.006–68.429€ | 24–42% |
| Spitzensteuersatz | 68.430–277.825€ | 42% |
| Reichensteuer | ab 277.826€ | 45% |
Was du absetzen kannst
- Arbeitsmittel (Computer, Handy)
- Software und Online-Tools
- Arbeitszimmer (Teil der Miete bei Homeoffice)
- Homeoffice-Pauschale 2025: 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr
- Fortbildung und Fachliteratur
- Geschäftsreisen (Pauschalen: 14€ ab 8h, 28€ bei 24h)
- Versicherungen (geschäftsbezogen)
- Steuerberater, Buchhaltungssoftware
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952€ (brutto) sofort absetzbar
Vorauszahlungen — Die "Jahr 2 Krise"
Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest [5].
Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember [5].
Im ersten Jahr zahlst du oft keine Steuer-Vorauszahlungen. Im Jahr 2 fordert das Finanzamt dann:
- Nachzahlung für Jahr 1
- Vorauszahlungen für Jahr 2
- Erhöhte Vorauszahlungen für Jahr 3
Das kann 50–60% deiner Liquidität in einem Monat beanspruchen!
Lege 30–40% jeder Einnahme für Steuern zurück — ab dem ersten Euro!

Umsatzsteuer (USt)
Standardsätze
- 19% — die meisten Waren und Dienstleistungen
- 7% — Lebensmittel, Bücher, künstlerische Leistungen
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Neue Grenzen ab 2025 [6]:
- Vorjahresumsatz unter 25.000€ UND
- Prognostizierter Jahresumsatz unter 100.000€
Vorteile:
- Keine USt auf Rechnungen
- Keine USt-Voranmeldungen nötig
- Auf Rechnung schreiben: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- B2C-Kunden (Privatkunden): Kleinunternehmer = 19% Preisvorteil
- B2B-Kunden (Firmen): Regelbesteuerung oft besser — Kunden ziehen USt eh ab, du kannst Vorsteuer geltend machen
Wenn nicht Kleinunternehmer
- USt auf jede Rechnung aufschlagen
- Umsatzsteuervoranmeldung einreichen (monatlich oder vierteljährlich)
- USt ans Finanzamt überweisen
- Vorsteuer von Einkäufen abziehen
Hinweis: Bei Ist-Versteuerung (Besteuerung nach Zahlungseingang) wird USt erst fällig, wenn der Kunde zahlt — keine Vorfinanzierung nötig.
Gewerbesteuer
Nur für Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) [3].
- Berechnung auf Gewinn
- Freibetrag: 24.500€ [3]
- Satz = 3,5% × Hebesatz der Gemeinde (z.B. Berlin 410% → ~14,35%) [3]
- Wird größtenteils auf Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG) [3]
E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab 1. Januar 2025 ist das Empfangen elektronischer Rechnungen in strukturiertem Datenformat (XRechnung, ZUGFeRD) für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend, nicht nur PDFs [10].
Buchführung
| Methode | Beschreibung | Für wen |
|---|---|---|
| EÜR | Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Freiberufler immer, Gewerbe bis zur Grenze [9] |
| Bilanz | Doppelte Buchführung | Gewerbe ab 80.000€ Gewinn oder 800.000€ Umsatz [9] |
GoBD-Pflicht: Alle Aufzeichnungen müssen unveränderbar und 10 Jahre aufbewahrt werden. Excel ist nicht GoBD-konform — nutze Buchhaltungssoftware (SevDesk, Lexoffice).
Fristen
| Dokument | Frist | Wer |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | 31. Juli (mit Steuerberater: später) [7] | Alle |
| Umsatzsteuervoranmeldung | 10. des Folgemonats [8] | Nicht-Kleinunternehmer |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 31. Juli [7] | Nicht-Kleinunternehmer |
| Gewerbesteuererklärung | 31. Juli [7] | Gewerbetreibende |
Die drei Steuer-IDs
| ID | Vergeben von | Wofür |
|---|---|---|
| Steuer-ID | Bundeszentralamt | Persönliche ID, lebenslang gültig |
| Steuernummer | Lokales Finanzamt | Für deine Selbstständigkeit, ändert sich bei Umzug |
| USt-IdNr. | Bundeszentralamt | Für EU-Geschäfte |
Quellen
[1] Bundesministerium der Finanzen. Einkommensteuer-Grundtabelle 2025. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-11-06-einkommensteuer-grundtabelle-2025.html (Stand 2025)
[2] Bundesministerium der Finanzen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass. § 12 UStG — Steuersätze. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-01-02-ustae.html (Stand 2024)
[3] Bundesministerium der Finanzen. Gewerbesteuergesetz (GewStG). https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/ (aktuelle Fassung)
[4] Bundesministerium der Finanzen. Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/ (aktuelle Fassung)
[5] Einkommensteuergesetz (EStG), § 37. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html (aktuelle Fassung)
[6] Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19. Besteuerung der Kleinunternehmer. Änderungen ab 1. Januar 2025. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html (aktuelle Fassung)
[7] Abgabenordnung (AO), § 149. Abgabefristen. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html (aktuelle Fassung)
[8] Umsatzsteuergesetz (UStG), § 18. Besteuerungsverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html (aktuelle Fassung)
[9] Einkommensteuergesetz (EStG), § 4 Abs. 3. Gewinnermittlung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (aktuelle Fassung)
[10] Bundesministerium der Finanzen. E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-09-23-e-rechnung.html (Stand September 2024)