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Elterngeld

Elterngeld ersetzt 65-100% deines Nettoeinkommens während der Elternzeit, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat [1]. Die Standarddauer beträgt 12 Monate für einen Elternteil plus 2 Monate, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt (bis zu 14 Monate pro Familie) [2].

Arten von Elterngeld

ArtDauerHöhe
BasiselterngeldBis zu 12+2 Monate65–100% vom Netto
ElterngeldPlusBis zu 24+4 MonateHälfte vom Basis
Partnerschaftsbonus+4 MonateHälfte vom Basis

Höhe berechnen

Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt ab [3].

NettoeinkommenErsatzrate
Bis 1.000 €Bis 100%
1.000–1.200 €67%
Über 1.200 €65%

Minimum: 300 €/Monat (auch ohne Einkommen) [1] Maximum: 1.800 €/Monat [1]

12+2 Monate — So funktioniert es

  • 12 Monate erhält ein Elternteil
  • +2 Monate erhält die Familie, wenn der zweite Elternteil auch mindestens 2 Monate Elterngeld in Anspruch nimmt

Maximum pro Familie — 14 Monate Basiselterngeld [2].

ElterngeldPlus — Zahlungen strecken

Statt der vollen Basiselterngeld-Summe kannst du die Hälfte bekommen, aber doppelt so lange [4].

Wann vorteilhaft:

  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit geplant
  • Zahlungen über längeren Zeitraum strecken gewünscht
  • Teilzeiteinkommen übersteigt nicht die Hälfte des vorherigen Einkommens

Beispiel: 12 Monate Basiselterngeld = 24 Monate ElterngeldPlus

Wie beantragen?

  1. Antrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes nach der Geburt stellen
  2. Dokumente beifügen:
    • Geburtsurkunde
    • Einkommensnachweise für 12 Monate vor der Geburt
    • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (falls erhalten)

Antragsfrist: innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt für volle rückwirkende Zahlung. Später eingereichte Anträge werden nur ab dem Antragsmonat gezahlt [5].

Optimierung durch Steuerklasse

Steuerklassenwechsel

Elterngeld wird vom Nettoeinkommen berechnet. Wenn der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird, mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes die Steuerklasse auf III wechselt, steigt das Netto — und damit das Elterngeld [6].

Funktionsweise: Steuerklasse III reduziert die Steuerabzüge vom Gehalt → höheres Netto → höhere Berechnungsgrundlage für Elterngeld.

Wichtig:

  • Klassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen [6]
  • Am Jahresende werden bei gemeinsamer Steuererklärung (Zusammenveranlagung) die Steuern neu berechnet — zu viel gezahltes wird erstattet
  • Der zweite Ehepartner wechselt in Klasse V (höhere Abzüge), aber das wird bei der Jahresabrechnung ausgeglichen

Einkommensgrenzen

Ab April 2024: Familien mit einem gemeinsamen Einkommen über 175.000 € pro Jahr haben keinen Anspruch auf Elterngeld [7].

Vor April 2024 lag die Grenze bei 200.000 €/Jahr [7].

Was als Einkommen zählt: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Elternteile im Jahr vor der Geburt.

FAQ

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Ich bin gerade nach Deutschland gezogen und bin schwanger. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld steht allen Personen zu, die legal in Deutschland wohnen und einen Aufenthaltstitel haben, der Erwerbstätigkeit erlaubt. EU-Bürger qualifizieren sich automatisch. Für Drittstaatsangehörige: Blaue Karte, Arbeitsvisum, Aufenthaltstitel des Ehepartners — alle berechtigen zum Elterngeld. Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) und Duldung — in der Regel nein, außer unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1 Abs. 7 BEEG) [2]. Wer vor der Geburt nicht in Deutschland gearbeitet hat, erhält das Minimum von 300 €/Monat [1]. Wer gearbeitet hat — Berechnung basiert auf dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor Geburt.

Kann ich in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Ja, aber maximal 32 Stunden pro Woche (seit September 2021; vorher 30 Stunden). Teilzeiteinkommen reduziert das Elterngeld — Berechnung: 65% der Differenz zwischen vorherigem Netto und aktuellem Teilzeit-Netto. Beispiel: vorheriges Netto 2.500 €, Teilzeit-Netto 1.000 € → Elterngeld = 65% × (2.500 € − 1.000 €) = 975 €. ElterngeldPlus kann bei Teilzeit vorteilhafter sein: kleinere Zahlungen, aber doppelt so lange, und das Teilzeiteinkommen reduziert die Leistung weniger stark. Die Berechnung ist individuell — der Rechner auf familienportal.de zeigt genaue Beträge.

Mein Mann ist selbstständig. Wie wird sein Elterngeld berechnet?

Für Selbstständige ist der Bemessungszeitraum nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Steuerjahr (Steuerbescheid). Berechnungsgrundlage ist der Gewinn dieses Jahres geteilt durch 12. Bei schwankenden Gewinnen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein anderes Jahr beantragt werden. Selbstständige können nicht über die Steuerklasse optimieren, aber: (1) die Steuererklärung für das Vorjahr vor der Geburt einreichen, um höheres Einkommen festzuhalten; (2) größere Ausgaben nach dem Bemessungszeitraum planen. Das Minimum von 300 €/Monat ist auch bei Nullgewinn garantiert [1].

Wir haben die 3-Monats-Frist verpasst. Ist das Geld verloren?

Nicht vollständig. Elterngeld wird rückwirkend maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt [5]. Wenn das Kind 5 Monate alt ist und der Antrag jetzt gestellt wird — Zahlung ab Monat 2 (3 Monate zurück), aber die Zahlung für Monat 1 ist verloren. Wenn das Kind bereits 14 Monate alt ist — Zahlung für Monate 11–14, Monate 1–10 sind unwiederbringlich verloren. Den Antrag daher in den ersten Wochen nach der Geburt stellen. Unterlagen können nachgereicht werden — entscheidend ist die Antragsregistrierung.

Kann der Vater die 2 Partnermonate nicht zusammenhängend nehmen?

Ja. Basiselterngeld kann flexibel auf Lebensmonate des Kindes verteilt werden — die Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Der Vater kann Monat 3 und Monat 12 nehmen, die Mutter die Monate 1–2 und 4–11. Einschränkung: Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden [2]. ElterngeldPlus kann bis zu 32 Monate dauern. Der Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate) erfordert, dass beide Eltern gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche arbeiten — nutzbar in beliebigen 4 aufeinanderfolgenden Monaten. Der Verteilungsplan wird im Antrag angegeben und kann später geändert werden.

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) — „Elterngeld und ElterngeldPlus: Das Wichtigste im Überblick" https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus-das-wichtigste-im-ueberblick-73752

  2. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 4 Abs. 2–3 — Gesetzliche Grundlage für Dauer und Aufteilung des Elterngeldes https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

  3. BMFSFJ — „Elterngeld: Höhe, Berechnung und Bezugsdauer" https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

  4. BMFSFJ — „ElterngeldPlus: Flexibler Elterngeldbezug" https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeldplus-und-partnerschaftsbonus

  5. BEEG, § 7 Abs. 1 — Antragsfristen und rückwirkende Zahlung https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html

  6. Finanztest / Stiftung Warentest — „Elterngeld optimieren durch Steuerklassenwechsel" https://www.test.de/Elterngeld-Hoehe-Antrag-Dauer-1137195-0/

  7. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 1 Abs. 8 — Einkommensgrenze für Elterngeld ab April 2024 https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html