Arbeitslosengeld
In Deutschland gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld: ALG I (versicherungsbasiert, 60-67% vom Leistungsentgelt) und Bürgergeld (Grundsicherung, feste Sätze von €357 bis €563/Monat). ALG I erfordert mindestens 12 Monate Beitragszahlung, Bürgergeld wird gezahlt, wenn die Mittel zum Leben nicht ausreichen [1].
ALG I — Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung für alle, die gearbeitet und mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Voraussetzungen
Um ALG I zu erhalten, müssen Sie [2]:
- Mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten beschäftigt gewesen sein (mit Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung)
- Als arbeitslos (arbeitslos) bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein
- Aktiv mindestens 15 Stunden pro Woche auf Arbeitssuche sein
Höhe der Leistung
ALG I beträgt 60% Ihres Leistungsentgelts (fiktives Nettogehalt), oder 67% wenn Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie Kindergeld erhalten. Die verbreitete Formulierung „60% vom Nettogehalt" ist irreführend — ALG I ist nicht 60% Ihres tatsächlichen Gehaltseingangs [3].
Maximum ALG I (2025): €3.255/Monat (westliche Bundesländer), €3.157,50/Monat (östliche Bundesländer) [4].
Wie ALG I berechnet wird
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Bemessungsentgelt (Bruttobasis) | Durchschnittliches tägliches Bruttogehalt der letzten 12 Beschäftigungsmonate |
| 2. Beitragsbemessungsgrenze | Die Bruttobasis wird gedeckelt — Einkommen oberhalb der Grenze fließt nicht in die Berechnung ein |
| 3. Leistungsentgelt (fiktives Netto) | Standardisierte Steuer- und Sozialversicherungsabzüge nach festen Tabellen, nicht nach den tatsächlichen Gehaltsabzügen |
| 4. ALG I | 60% (oder 67% mit Kind) dieses Leistungsentgelts |
Warum „60% vom Netto" nicht das ist, was Sie erwarten
| Faktor | Was erwartet wird | Was tatsächlich passiert |
|---|---|---|
| „Netto" in der Formel | Der tatsächliche Gehaltseingang | Leistungsentgelt — ein standardisiertes fiktives Netto, das vom tatsächlichen Netto abweichen kann |
| Steuerklasse | Aktuelle persönliche Steuersituation | Steuerklasse zum 1. Januar des Antragsjahres; Paare in III/V können größere Abweichungen erleben |
| Beitragsbemessungsgrenze | 60% des vollen Nettos | Das Brutto ist gedeckelt — die oben genannten Höchstbeträge spiegeln diese Begrenzung wider |
Beispiel (ungefähr, Steuerklasse I, keine Kinder, westliche Bundesländer, 2025):
| €4.000/Monat brutto | €9.000/Monat brutto | |
|---|---|---|
| Über der Beitragsbemessungsgrenze? | Nein | Ja — ~€950/Monat ausgeschlossen |
| Tatsächliches Nettogehalt | ~€2.600 | ~€5.500 |
| ALG I (60% des Leistungsentgelts) | ~€1.570 | ~€2.800 |
| Wären es 60% des tatsächlichen Nettos | ~€1.560 | ~€3.300 |
| Tatsächliche Ersatzquote | ~60% | ~51% |
Bei €4.000 brutto entsprechen die standardisierten Abzüge annähernd den tatsächlichen — ALG I funktioniert ungefähr wie angekündigt. Bei €9.000 brutto werden ~€950/Monat durch die Beitragsbemessungsgrenze ausgeschlossen, und die standardisierten Sozialabzüge übersteigen die tatsächlichen. Die effektive Auszahlung sinkt auf ~51% des Nettogehalts — rund €500/Monat weniger, als „60% vom Netto" vermuten lässt.
Schätzungen basieren auf Standard-Abzugstabellen. Individuelle Beträge variieren je nach Steuerklasse, Kirchensteuer und anderen Faktoren. Nutzen Sie den ALG-I-Rechner auf arbeitsagentur.de für Ihre persönliche Berechnung.
Die Auswirkung auf den Lebensstandard ist größer, als die Zahl vermuten lässt. Miete, Versicherungen und Fixkosten bleiben gleich. Wenn Fixkosten die Hälfte des Nettoeinkommens ausmachen, reduziert ein Rückgang auf ~51–60% des Leistungsentgelts das frei verfügbare Budget um deutlich mehr als 40%.
Bezugsdauer
Die Bezugsdauer von ALG I hängt von der Beitragszeit und dem Alter ab [5]:
| Beitragszeit | Alter | Maximale ALG I Dauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | Beliebig | 6 Monate |
| 16 Monate | Beliebig | 8 Monate |
| 20 Monate | Beliebig | 10 Monate |
| 24 Monate | Beliebig | 12 Monate |
| 30 Monate | Ab 50 Jahren | 15 Monate |
| 36 Monate | Ab 55 Jahren | 18 Monate |
| 48 Monate | Ab 58 Jahren | 24 Monate |
Wie beantragen?
- Als arbeitssuchend (arbeitssuchend) bei der Agentur für Arbeit melden — mindestens 3 Monate vor Kündigung oder innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung [6]
- Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit als arbeitslos (arbeitslos) melden — persönlich bei der Agentur für Arbeit oder online
- Antrag auf ALG I stellen — online über das Portal oder persönlich
Wichtig: Die Meldung als arbeitssuchend und als arbeitslos sind zwei verschiedene Schritte. Erstere im Voraus, letztere ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitslosigkeit.
Bürgergeld
Bürgergeld (seit 2023 Ersatz für Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für Bedürftige, die sich nicht durch Arbeit oder andere Einkommen selbst versorgen können.
Voraussetzungen
Bürgergeld können erhalten [7]:
- Erwerbsfähig (erwerbsfähig) — Alter 15–66 Jahre, mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Hilfebedürftig (hilfebedürftig) — eigene Einkünfte und Vermögen reichen nicht zum Leben
Höhe der Leistung (2025)
Basissätze für Bürgergeld ab dem 1. Januar 2025 [8]:
| Kategorie | Betrag/Monat |
|---|---|
| Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) | 563€ |
| Erwachsene in Paarbeziehung (jeweils, Regelbedarfsstufe 2) | 506€ |
| Erwachsene in fremdem Haushalt | 451€ |
| Jugendliche 14–17 Jahre | 471€ |
| Kind 6–13 Jahre | 390€ |
| Kind 0–5 Jahre | 357€ |
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter [9]:
- Miete und Nebenkosten (in angemessener Höhe für die Region)
- Heizung (tatsächliche Kosten)
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Vermögensprüfung
Bürgergeld wird nur bei fehlenden eigenen Mitteln gezahlt. Vermögensgrenzen [10]:
| Vermögen | Grenze (erstes Jahr des Bezugs) | Grenze (nach dem ersten Jahr) |
|---|---|---|
| Ersparnisse (Schonvermögen) | 40.000€ für erstes Haushaltsmitglied + 15.000€ für jedes weitere | 15.000€ pro Person |
| Eigenwohnung | Angemessene Fläche wird nicht angerechnet (bis 140 m² für 4-Personen-Familie) | Angemessene Fläche wird nicht angerechnet |
| Auto | Eines pro erwerbsfähigem Haushaltsmitglied (angemessener Wert) | Eines pro erwerbsfähigem Haushaltsmitglied |
Erstes Jahr (Karenzzeit): Gelockerte Vermögensprüfung — erlaubt mehr Ersparnisse beim Übergang zu Bürgergeld [11].
Wie beantragen?
- Antrag beim Jobcenter am Wohnort stellen — persönlich, online oder per Post
- Dokumente vorlegen: Reisepass, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Nachweise aller Einkünfte
- Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen — Jobcenter prüft Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder
Entscheidung wird innerhalb einiger Wochen getroffen. Bei Bewilligung wird die Leistung ab Antragsdatum gewährt [12].
Übergang von ALG I zu Bürgergeld
Wenn die Bezugsdauer von ALG I abgelaufen ist und keine Arbeit gefunden wurde, können Sie Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter prüft Bedürftigkeit und Vermögen.
Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld:
| Kriterium | ALG I | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Grundlage | Versicherungsbeiträge | Bedürftigkeit |
| Höhe | 60-67% vom Leistungsentgelt (fiktives Netto) | Feste Sätze (357€–563€) + Miete |
| Vermögensprüfung | Nein | Ja (Grenze 15.000€–40.000€) |
| Bezugsdauer | Begrenzt (6–24 Monate) | Solange Bedürftigkeit besteht |
| Behörde | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
Sperrzeit — Leistungssperre
Bei Eigenkündigung (Eigenkündigung) ohne wichtigen Grund oder Kündigung wegen Verstößen erhält der Arbeitnehmer eine Sperrzeit — ALG I wird für 12 Wochen gesperrt [13].
Wichtige Gründe für Kündigung ohne Sperrzeit [14]:
- Umzug zum Ehegatten/Partner (wenn anders unmöglich, Beziehung zu erhalten)
- Gesundheitliche Probleme, ärztlich bestätigt
- Schwere Verstöße des Arbeitgebers (Nichtauszahlung Gehalt, Mobbing, gefährliche Arbeitsbedingungen)
Wichtig: Auch bei wichtigem Grund müssen Sie die Agentur für Arbeit vor der Kündigung informieren und sich beraten lassen, um Sperrzeit zu vermeiden.
FAQ
Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Mir wurde in der Probezeit gekündigt — habe ich Anspruch auf ALG I?
ALG I erfordert mindestens 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate. Wenn beim vorherigen Arbeitgeber (in Deutschland oder einem anderen EU-Land gemäß EU-Verordnung 883/2004) 12 oder mehr Monate gearbeitet wurden — ja. Wenn dies die erste Stelle in Deutschland war und insgesamt weniger als 12 Monate gearbeitet wurden — kein ALG-I-Anspruch. In diesem Fall ist Bürgergeld die Auffanglösung, sofern die Hilfebedürftigkeit gegeben ist. EU-Bürger: Beschäftigungszeiten aus anderen EU-Ländern werden auf das 12-Monats-Minimum angerechnet. Nicht-EU-Bürger: Nur deutsche Beschäftigungszeiten zählen, es sei denn, ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht.
Meine Aufenthaltserlaubnis ist an die Beschäftigung gebunden — was passiert damit bei ALG-I-Bezug?
Das hängt vom Aufenthaltstitel ab. Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG): Inhaber haben 3 Monate Zeit für die Arbeitssuche, bevor der Titel gefährdet ist (6 Monate bei einer Beschäftigung von mehr als 2 Jahren). Reguläre Arbeitserlaubnis (§ 18a/b AufenthG): Die Ausländerbehörde muss informiert werden; sie prüft, ob die Gültigkeitsdauer verkürzt wird. Niederlassungserlaubnis: von Arbeitslosigkeit nicht betroffen. Während des ALG-I-Bezugs bleibt der Aufenthaltsstatus bestehen — ALG I ist eine erarbeitete Versicherungsleistung, keine Sozialhilfe. Bürgergeld ist komplizierter: Der Bezug kann sich auf künftige Niederlassungserlaubnis-Anträge auswirken (§ 9 Abs. 2 AufenthG verlangt gesicherten Lebensunterhalt). Sofort bei der Agentur für Arbeit melden und aktiv nach Arbeit suchen.
Kann ich die ALG-I-Zeit nutzen, um mich selbstständig zu machen (Gründungszuschuss)?
Ja. Der Gründungszuschuss steht ALG-I-Empfängern mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf ALG I zur Verfügung. Es handelt sich um eine Ermessensleistung — die Agentur für Arbeit ist nicht zur Bewilligung verpflichtet. Voraussetzungen: ein tragfähiger Businessplan, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Bank oder Steuerberater) und Nachweis der fachlichen Eignung. Der Zuschuss umfasst die volle ALG-I-Höhe plus €300/Monat für die Sozialversicherung über 6 Monate, mit möglicher 9-monatiger Verlängerung (nur €300/Monat). Der Antrag muss VOR der offiziellen Gewerbeanmeldung bzw. Freiberufler-Registrierung gestellt werden.
Ich beziehe ALG I und habe einen befristeten Job gefunden — wird mein Anspruch zurückgesetzt?
Kurze Beschäftigung (unter 12 Monaten) setzt den ALG-I-Anspruch nicht zurück. Bei Aufnahme einer Arbeit und erneutem Verlust laufen die verbleibenden ALG-I-Tage dort weiter, wo sie aufgehört haben — innerhalb einer 4-jährigen Rahmenfrist. Beispiel: 12 Monate ALG-I-Anspruch, 4 Monate bezogen, 6 Monate gearbeitet, erneuter Jobverlust — 8 Monate verbleibend. Dauert die neue Beschäftigung 12 oder mehr Monate, entsteht ein NEUER ALG-I-Anspruch. Wichtig: Jede Beschäftigung der Agentur für Arbeit melden — auch kurzfristige. Nebenverdienst bis €165/Monat ist während des ALG-I-Bezugs ohne Abzug zulässig.
Beeinflusst der Bürgergeld-Bezug meinen Antrag auf Niederlassungserlaubnis?
Ja, erheblich. Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG setzt voraus, dass der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen gesichert ist. Aktueller oder kürzlicher Bürgergeld-Bezug ist ein negativer Faktor. ALG I ist anders — es ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung, und wird in der Regel nicht gegen den Antragsteller gewertet. Die Ausländerbehörde bewertet das Gesamtbild: Eine kurze Phase des Bürgergeld-Bezugs während eines dokumentierten Jobwechsels kann anders bewertet werden als langfristiger Bezug. Für Inhaber der Blauen Karte EU hat der Weg zur Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG kürzere Fristen (21 Monate mit B1-Deutschkenntnissen), erfordert aber ebenfalls gesicherten Lebensunterhalt. Die konkrete Auslegung ist bei der örtlichen Ausländerbehörde zu erfragen.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld I: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-i-alg-i
- Bundesagentur für Arbeit — Voraussetzungen für Arbeitslosengeld: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/voraussetzungen
- Bundesagentur für Arbeit — Höhe des Arbeitslosengeldes: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/hoehe
- Bundesagentur für Arbeit — Bemessungsentgelt und Höchstbetrag 2025: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/bemessungsentgelt
- § 147 SGB III — Dauer des Arbeitslosengeldes: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
- § 38 SGB III — Arbeitslosmeldung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Bürgergeld: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Buergergeld/buergergeld.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Regelbedarf 2025: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Regelsaetze/regelsaetze.html
- § 22 SGB II — Bedarfe für Unterkunft und Heizung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
- § 12 SGB II — Vermögen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
- Bundesagentur für Arbeit — Karenzzeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2-buergergeld/buergergeld-karenzzeit
- Bundesagentur für Arbeit — Bürgergeld beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2-buergergeld/buergergeld-beantragen
- § 159 SGB III — Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
- Bundesagentur für Arbeit — Wichtiger Grund bei Arbeitsaufgabe: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/wichtiger-grund