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Kindergeld

Kindergeld ist eine monatliche Zahlung von 259 € pro Kind, unabhängig vom Familieneinkommen. Wird von der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Kindergeld.

Höhe (2026)

259€ pro Kind und Monat.

Wer bekommt es?

  • Eltern mit Kindern unter 18 Jahren
  • Bis 25 Jahre, wenn das Kind studiert oder in Ausbildung ist
  • Bis 21 Jahre, wenn als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet
  • Bis 25 Jahre in Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten (bis zu 4 Monate)

Voraussetzungen

  • Kind lebt in Deutschland oder der EU
  • Elternteil ist in Deutschland steuerpflichtig

Wie beantragen?

  1. Antrag bei der Familienkasse stellen
  2. Beizufügen:
    • Steuer-ID des Elternteils
    • Steuer-ID des Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Geburtsurkunde (in besonderen Fällen, z.B. bei Geburt im Ausland)

Antrag online möglich: arbeitsagentur.de

Sofort beantragen

Kindergeld wird rückwirkend maximal für 6 Monate ausgezahlt. Wenn du den Antrag ein Jahr nach dem Umzug stellst, verlierst du die Zahlungen für die ersten 6 Monate.

Fristen

  • Beginnt ab dem Geburtsmonat
  • Rückwirkend beantragbar (bis zu 6 Monate)
  • Auszahlung — im Laufe des Monats (Datum abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer)

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Zwei Optionen:

  1. Kindergeld — monatliche Zahlung
  2. Kinderfreibetrag — Steuerabzug (9.756€/Jahr pro Kind (für beide Eltern zusammen, je 4.878€ pro Elternteil))

Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante bei der Steuererklärung.

EinkommenGünstiger
Niedrig/mittelKindergeld
Hoch (~85.000€+ zu versteuerndes Einkommen)Kinderfreibetrag

Die Schwelle hängt von der individuellen Situation ab (Kinderzahl, Familienstand).

Bei hohem Einkommen

Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, erhältst du trotzdem Kindergeld, aber es wird von der Freibetrag-Ersparnis abgezogen. Du bekommst das Maximum aus beiden Optionen.

Besondere Situationen

Scheidung

Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Arbeit im Ausland

Bei Arbeit in einem anderen EU-Land können andere Regeln gelten. Eventuell Anspruch auf Differenzzahlung.

Für Zuwanderer

  • Inhaber einer Blue Card, Arbeitserlaubnis und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf Kindergeld
  • Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch
  • Studentenvisum — in der Regel kein Anspruch auf Kindergeld

FAQ

Kindergeld abgelehnt wegen Visumstyp. Warum?

Der Kindergeld-Anspruch für Nicht-EU-Bürger hängt vom konkreten Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ab. Meist bewilligt: §18a–d (qualifizierte Beschäftigung), Blue Card, Niederlassungserlaubnis. Meist abgelehnt: Studentenvisum, §20 AufenthG (Forscher), Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber). Ausnahme: Staatsangehörige der Türkei, Algeriens, Marokkos, Tunesiens, Bosniens, Kosovos, Montenegros und Serbiens haben bei Beschäftigung Anspruch — aufgrund bilateraler Abkommen. Innerhalb eines Monats kann ein kostenloser Einspruch bei der Familienkasse eingelegt werden.

Kann ich Kindergeld rückwirkend für die gesamte Zeit seit der Geburt meines Kindes bekommen?

Nein — maximal 6 Monate rückwirkend ab Eingang des Antrags bei der Familienkasse (seit 2018; zuvor waren es 4 Jahre). Entscheidend ist, wann der Antrag eingeht, nicht wann der Anspruch entstand. Der Antrag kann auch ohne vollständige Unterlagen eingereicht werden — fehlende Dokumente können nachgereicht werden. Es gibt kein spezielles Formular für rückwirkende Anträge; der Standardantrag gilt.

Antrag vor Monaten gestellt, aber keine Antwort. Wie lange dauert es?

Standardbearbeitung: 4–8 Wochen, aber Verzögerungen von 3–7 Monaten sind nicht selten, besonders bei nicht standardmäßigen Aufenthaltstiteln. Wenn mehr als 8 Wochen vergangen sind: (1) schriftliche Sachstandsanfrage an die zuständige Familienkasse senden; (2) die zuständige Familienkasse über die Postleitzahl auf arbeitsagentur.de finden; (3) nach 6+ Monaten Schweigen kann eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht eingereicht werden.

Bei Scheidung — wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Nur ein Elternteil kann Empfänger sein — nicht beide. Bei annähernd gleicher Betreuungszeit müssen die Eltern gemeinsam eine Berechtigtenbestimmung einreichen. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht. Die Familienkasse verlangt eine sofortige Mitteilung bei Trennung oder Scheidung.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist günstiger?

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch beide Varianten (Günstigerprüfung). Kindergeld: 259 €/Monat = 3.108 €/Jahr. Kinderfreibetrag: 9.756 €/Jahr (2026) — ein steuerlicher Freibetrag, keine Auszahlung. Ab einem gemeinsamen Haushaltseinkommen von ca. 80.000 € wird der Kinderfreibetrag vorteilhafter. Du bekommst immer das Maximum aus beiden Optionen — eine Wahl ist nicht nötig.

Quellen