Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Subvention für Wohnkosten für erwerbstätige Bürger mit geringem Einkommen. Seit Januar 2023 ist nach der Reform Wohngeld-Plus die Zahl der Empfänger von 600.000 auf etwa 2 Millionen Haushalte gestiegen, und die durchschnittliche Zahlung hat sich verdoppelt auf €190 pro Monat [1]. Im Gegensatz zu Bürgergeld erhalten Wohngeld erwerbstätige Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen.
Was ist das?
Wohngeld ist eine monatliche Zahlung, die einen Teil der Kosten für Miete oder Wohneigentum deckt. Die Leistung wird individuell berechnet auf Grundlage des Einkommens der Familie, der Anzahl der Familienmitglieder, der Miete und der Region [2].
Wer kann es bekommen?
Anspruch auf Wohngeld haben [3]:
- Deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Personen mit Aufenthaltstitel
- Erwerbstätige mit geringem Einkommen (aber kein Bürgergeld oder Sozialhilfe)
- Wohnkosten machen einen erheblichen Teil des Einkommens aus
- Rentner und Studenten (bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen)
Höhe der Zahlung
Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und hängt ab von [2]:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Miet- oder Wohnkosten
- Region — Mietstufe (von I bis VII)
Die durchschnittliche Zahlung nach der Reform 2023 beträgt €190 pro Monat [1]. Bereich der Zahlungen: von €50 bis €650 pro Monat je nach Umständen.
Berechnungsbeispiel
Familie mit 3 Personen, Berlin (Mietstufe IV):
- Einkommen 2.500€ brutto pro Monat
- Miete 1.000€ (Warmmiete — mit Nebenkosten)
- Mögliche Höhe des Wohngeldes: etwa 200–300€ pro Monat
Die genaue Berechnung hängt vom Nettoeinkommen (nach Steuern und Pflichtabzügen) und den aktuellen Wohngeldtabellen ab.
Wie beantragen?
- Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen — meist bei der Bezirksverwaltung Ihrer Stadt [4]
- Dokumente beifügen:
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Gehaltsabrechnungen, Rente, Leistungen)
- Mietvertrag oder Nachweise über Wohnkosten
- Personalausweis aller Haushaltsmitglieder
- Nachweis über die Zusammensetzung des Haushalts (z.B. Geburtsurkunden der Kinder)
- Bearbeitungszeit: in der Regel 4–8 Wochen
- Die Zahlung erfolgt monatlich auf Ihr Bankkonto
Wohngeld vs. Bürgergeld
| Kriterium | Wohngeld | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Erwerbstätige mit geringem Einkommen | Arbeitslose oder Bedürftige |
| Was wird abgedeckt | Zuschuss zu einem Teil der Miete | Vollständige Übernahme der Wohnkosten + Lebensunterhalt |
| Vermögensprüfung | Nicht erforderlich | Strenge Prüfung von Ersparnissen und Vermögen |
| Status | Leistungsempfänger, aber erwerbstätig | Empfänger von Sozialleistungen |
Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden [5]. Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, wird Wohngeld nicht gewährt.
Reform 2023: Wohngeld-Plus
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Reform Wohngeld-Plus in Kraft getreten [1]:
- Anzahl der Empfänger: gestiegen von 600.000 auf etwa 2 Millionen Haushalte (Verdreifachung)
- Durchschnittliche Zahlung: gestiegen von €95 auf €190 pro Monat (Verdopplung)
- Heizkostenkomponente: Zuschlag für Heizkosten
- Klimakomponente: Berücksichtigung von CO₂-Emissionen beim Heizen
Die Reform indexiert Wohngeld automatisch bei steigenden Wohn- und Energiekosten.
Nach der Reform 2023 hat sich die Zahl der Empfänger verdreifacht. Wenn Ihr Einkommen vorher über der Grenze lag, prüfen Sie den Anspruch erneut — die Bedingungen haben sich geändert.
Geltungsdauer und Verlängerung
Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt [6]. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag (Weiterbewilligungsantrag) gestellt werden.
Stellen Sie den Verlängerungsantrag 2–3 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums, um Unterbrechungen der Zahlungen zu vermeiden.
Quellen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Wohngeld-Plus-Gesetz" (2023). https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldreform-2023/wohngeldreform-2023-node.html
- Wohngeldgesetz (WoGG). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Wer hat Anspruch auf Wohngeld?" https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Wohngeld beantragen". https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohngeld/wohngeld-liste.html
- § 7 Abs. 1 WoGG: Ausschluss bei anderen Sozialleistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__7.html
- § 25 WoGG: Bewilligungszeitraum. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__25.html