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BAföG-Schulden smart tilgen: Der 77-Raten-Trick

Zurückzahlen musst du maximal 10.010 Euro, Zinsen 0%, Mindestrate 130 Euro im Monat. BAföG besteht zu 50% aus Zuschuss (wird nicht zurückgezahlt) und zu 50% aus zinslosem Darlehen [1]. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit [2].

Wie BAföG-Schulden funktionieren

MerkmalBAföG-DarlehenNormaler Kredit
Zinsen0%5-15%
Maximale Schulden10.010€Unbegrenzt
Rückzahlung ab5 Jahre nach FörderungsendeSofort
Mindestrate130€/MonatJe nach Vertrag
Erlassen bei geringem Einkommen✅ Ja❌ Nein

Der Deckel: 10.010€ Maximum

Egal wie lange und wie viel BAföG du bekommst — du musst maximal 10.010€ zurückzahlen [3].

SzenarioTatsächliche SchuldenDu zahlst
3 Jahre BAföG (600€/Monat)10.800€10.010€
5 Jahre BAföG (600€/Monat)18.000€10.010€
6 Monate BAföG (500€/Monat)1.500€1.500€

Fazit: Je länger du BAföG beziehst, desto mehr "geschenktes" Geld bekommst du.

Wann musst du zurückzahlen?

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer — nicht nach deinem tatsächlichen Studienende.

Beispiel:
Studienbeginn: Oktober 2020
Regelstudienzeit: 6 Semester (bis März 2023)
Förderungshöchstdauer endet: März 2023
Rückzahlung beginnt: April 2028

Du bekommst etwa 4,5 Jahre vorher einen "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid" vom Bundesverwaltungsamt.

Die Raten: 130€ Minimum

RegelungDetails
Mindestrate130€/Monat [4]
Maximale Schulden10.010€
Bei 130€/Monat77 Raten = 6,4 Jahre

Das ist der "77-Raten-Trick": Du zahlst nie länger als 77 Raten, weil 77 × 130€ = 10.010€.

Freistellung bei wenig Einkommen

Bei niedrigem Einkommen kannst du eine vorübergehende Freistellung von der Rückzahlung beantragen [5].

SituationFreibetrag (2025)
Single ohne Kinder1.605€ netto/Monat [6]
Verheiratet+ 805€
Pro Kind+ 730€

Beispiel: Single ohne Kinder, 1.400€ netto → Freistellung möglich!

So beantragst du Freistellung

  1. Formular beim Bundesverwaltungsamt anfordern oder online ausfüllen
  2. Einkommensnachweise beifügen (Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid)
  3. Alle 12 Monate neu beantragen [7]

Wichtig: Freistellung rechtzeitig beantragen. Versäumte Zahlungen führen zu Verzugszinsen.

Rabatt bei Einmalzahlung

Das Bundesverwaltungsamt bietet einen Rabatt bei vollständiger Zahlung direkt nach Erhalt des Feststellungsbescheids [8]:

RestschuldRabatt bei Einmalzahlung
Bis 500€0%
500€ - 5.000€Gestaffelt
Über 5.000€Bis zu 21%

Lohnt sich das?

RechnungVariante A: RatenVariante B: Einmalzahlung
Schulden10.010€10.010€
Rabatt0€~2.100€ (21%)
Du zahlst10.010€~7.900€
Ersparnis~2.100€

Aber Achtung: Rechne das gegen Investitionsrendite:

OptionBerechnung
Einmalzahlung2.100€ gespart
10.000€ investieren (7% p.a.)~700€/Jahr Rendite
Über 6 Jahre Rückzahlung~4.500€ Rendite

Fazit: Beim Vergleich beachten: Das BAföG-Darlehen hat 0% Zinsen. Wenn deine Investitionen mehr als 0% Rendite bringen, ist die Ratenzahlung mathematisch vorteilhafter als die Einmalzahlung. Die Entscheidung hängt von deiner finanziellen Situation ab.

Strategien nach Situation

Gerade fertig studiert, wenig Geld

  1. ✅ Freistellung beantragen (falls berechtigt)
  2. ✅ Notgroschen aufbauen (Priorität!)
  3. ✅ 130€/Monat einplanen für später
  4. ❌ Nicht stressen — du hast Zeit

Gut verdienend, Geld verfügbar

StrategieFür wen
Einmalzahlung mit RabattWenn du nicht investieren willst/kannst
Raten + investierenWenn du den Unterschied in ETFs steckst
SondertilgungIrgendwo dazwischen

Teilzahlung für mittleren Rabatt

Du kannst auch einen Teil auf einmal zahlen und bekommst anteilig Rabatt:

EinmalzahlungRestschuldRabatt
5.000€5.010€Auf die 5.000€
Rest in RatenKein weiterer Rabatt

Verjährung und Mahnungen

WichtigDetails
Verjährung30 Jahre [9]
Säumniszuschlag6% p.a. auf überfällige Beträge
MahnungKann zu Vollstreckung führen

Nie: Einfach nicht zahlen und hoffen. Immer: Freistellung beantragen, wenn nötig.

Häufige Fehler

❌ Fehler✅ Besser
Briefe vom BVA ignorierenSofort öffnen und reagieren
Freistellung nicht beantragenAuch rückwirkend möglich (bis 4 Monate)
Einmalzahlung ohne RechnungVergleich mit Investitionsrendite machen
Denken "das verjährt schon"30 Jahre Verjährung

Die wichtigsten Zahlen

  • 10.010€ maximale Schulden (mehr wird erlassen)
  • 130€/Monat Mindestrate
  • 77 Raten maximale Ratenzahl
  • 0% Zinsen auf BAföG-Darlehen
  • 5 Jahre nach Förderungsende beginnt Rückzahlung
  • 21% maximaler Rabatt bei Einmalzahlung
  • 1.605€ Freibetrag für Freistellung (Single)

Checkliste BAföG-Rückzahlung

Wenn der Bescheid kommt

  • Brief sofort öffnen
  • Schuldenstand prüfen
  • Freistellungsberechtigung prüfen
  • Rabatt bei Einmalzahlung berechnen

Bei Rückzahlung

  • SEPA-Lastschrift einrichten (kein Vergessen)
  • Budget anpassen
  • Freistellung neu beantragen, falls Situation sich ändert

Für optimale Strategie

  • Investitionsrendite vs. Rabatt berechnen
  • Notgroschen nicht für BAföG aufbrauchen
  • Bei 0% Zinsen: Raten sind okay!

FAQ

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Beeinflusst die BAföG-Schuld meinen SCHUFA-Score?

Nein. Das BAföG-Darlehen vom Bundesverwaltungsamt (BVA) wird NICHT an die SCHUFA gemeldet. Es erscheint nicht in der SCHUFA-Akte und beeinflusst den Score nicht. Es handelt sich um ein staatliches Darlehen einer Bundesbehörde, nicht um einen kommerziellen Kredit. Selbst überfällige Zahlungen werden direkt vom BVA bearbeitet, nicht über Inkassounternehmen, die an die SCHUFA melden. Allerdings: Wenn das BVA ein Mahnverfahren einleitet und einen Vollstreckungstitel erwirkt, kann dies in öffentlichen Registern erscheinen. Die Konsequenz: Auf BVA-Korrespondenz reagieren und Freistellung beantragen, falls die Zahlung nicht möglich ist.

Ich bin vorübergehend in mein Heimatland zurückgekehrt — folgt mir die Schuld?

Ja. Die BAföG-Schuld hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ein Umzug ins Ausland hebt die Verpflichtung nicht auf. Das BVA schickt weiterhin Zahlungsaufforderungen an die letzte bekannte deutsche Adresse. Bei geplanter Rückkehr nach Deutschland summieren sich die unbezahlten Schulden. Auf überfällige Beträge fallen Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz an. Bei Umzug ins Ausland: Das BVA über die neue Adresse informieren und Freistellung beantragen, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Die Einkommensgrenzen gelten für das weltweite Einkommen, nicht nur für das deutsche.

Ich habe geheiratet, mein Partner verdient gut — beeinflusst das die Freistellungsgrenze?

Ja, teilweise. Der Freistellungsfreibetrag basiert auf dem Haushaltseinkommen, nicht nur auf dem persönlichen Einkommen. Das Einkommen des Ehepartners wird berücksichtigt, aber es gibt einen zusätzlichen Freibetrag für den Ehepartner: €805/Monat (2025). Beispiel: eigenes Einkommen €1.200, Einkommen des Partners €4.000 — der effektive Freibetrag beträgt €1.690 + €805 = €2.495. Das eigene Einkommen (€1.200) liegt darunter, Freistellung ist also möglich. Das Partnereinkommen ist nur für die Berechnung der Freibetragserhöhung relevant, es wird nicht direkt zum eigenen Einkommen addiert. Kinder erhöhen den Freibetrag um je €730. Der Antrag wird alle 12 Monate mit aktuellen Einkommensnachweisen gestellt.

Das BVA bietet mir 21% Nachlass an — lohnt sich die vorzeitige Tilgung?

Die Rechnung hängt von der alternativen Verwendung des Geldes ab. Das BAföG-Darlehen hat 0% Zinsen. Die Zahlung von €10.010 in Monatsraten zu €130 kostet exakt €10.010 über ~77 Monate. Die vorzeitige Tilgung mit maximal 21% Nachlass kostet ~€7.908 sofort. Die Differenz: €2.102 Ersparnis. Allerdings: Würden diese €7.908 bei 5% jährlicher Rendite über denselben Zeitraum (~77 Monate) investiert, ergäben sich circa €2.700 an Erträgen. In diesem Szenario ist das Investieren mathematisch vorteilhafter. Entscheidungsfaktoren: Risikotoleranz (garantierte €2.102 Ersparnis vs. unsichere Anlagerendite), Liquiditätsbedarf und psychologische Präferenz für Schuldenfreiheit. Eine universell richtige Antwort gibt es nicht.

Ich bin mit dem Betrag im Feststellungsbescheid nicht einverstanden — kann ich Widerspruch einlegen?

Ja. Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Feststellungsbescheids eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an das Bundesverwaltungsamt gerichtet sein. Häufige Gründe: fehlerhafte Berechnung der Regelstudienzeit, nicht berücksichtigte Urlaubssemester oder Fehler bei der Höhe des erhaltenen BAföG. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Prozesskostenhilfe steht bei niedrigem Einkommen zur Verfügung. In der Praxis werden die meisten Streitigkeiten auf der Widerspruchsebene ohne Gerichtsverfahren gelöst.

Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung, „BAföG — das neue BAföG", Abschnitt „Darlehen und Rückzahlung", https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/darlehen-und-rueckzahlung/darlehen-und-rueckzahlung_node.html (Stand: Januar 2025)
  2. Bundesverwaltungsamt, „Beginn der Rückzahlung", https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/01-Beginn_Rueckzahlung/beginn_rueckzahlung_node.html (Stand: Januar 2025)
  3. Bundesverwaltungsamt, „Darlehenshöchstbetrag", § 17 Abs. 2 BAföG, https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/02-Hoehe_Rueckzahlung/hoehe_rueckzahlung_node.html (Stand: Januar 2025)
  4. Bundesverwaltungsamt, „Rückzahlungsraten", § 18 Abs. 3 BAföG, https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/02-Hoehe_Rueckzahlung/hoehe_rueckzahlung_node.html (Stand: Januar 2025)
  5. Bundesverwaltungsamt, „Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung", § 18a BAföG, https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/03-Freistellung/freistellung_node.html (Stand: Januar 2025)
  6. Bundesverwaltungsamt, „Einkommensfreibeträge", Darlehensrückzahlungsverordnung (DarlehensV) § 2, https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensvv/__2.html (Stand: Januar 2025)
  7. Bundesverwaltungsamt, „Antrag auf Freistellung — Verfahren", https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/03-Freistellung/freistellung_node.html (Stand: Januar 2025)
  8. Bundesverwaltungsamt, „Vorzeitige Rückzahlung und Nachlass", § 18b BAföG, https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/5-Rueckzahlung/04-Vorzeitige_Rueckzahlung/vorzeitige_rueckzahlung_node.html (Stand: Januar 2025)
  9. Bundesverwaltungsamt, „Verjährung von BAföG-Darlehen", § 18 Abs. 8 BAföG, https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18.html (Stand: Januar 2025)