Kapitalertragsteuer
Deutschland erhebt 26,375% Steuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei (Freistellungsauftrag).
Steuersätze
| Bestandteil | Satz |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% der Steuer |
| Kirchensteuer (falls zutreffend) | 8–9% der Steuer |
| Gesamt | 26,375% (ohne Kirchensteuer) oder 27,8–28,0% (je nach Bundesland) |

Was wird besteuert?
- Dividenden
- Zinsen auf Einlagen
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
- Vorabpauschale (jährlicher fiktiver Ertrag bei thesaurierenden Fonds)
Freistellungsauftrag — Sparerpauschbetrag
1.000 € pro Jahr pro Person (2.000 € für Ehepaare).
Reiche einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank/deinem Broker ein — dann bleiben die ersten 1.000 € Gewinn steuerfrei.
Wenn du mehrere Banken/Broker hast, verteile die 1.000 € auf sie. Die Summe darf das Limit nicht überschreiten.
Wie wird die Steuer abgeführt?
Deutsche Banken und Broker führen die Steuer automatisch ab (Abgeltungsteuer). Du musst nichts tun.
Ausländische Broker führen keine deutsche Steuer ab — du musst sie selbst in der Steuererklärung angeben.
Vorabpauschale
Jährliche „Vorabsteuer" auf thesaurierende ETFs/Fonds.
- Berechnet sich aus dem Basiszins, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium (BMF)
- Wird im Januar für das Vorjahr abgebucht
- Mindert die Steuer beim Verkauf
Teilfreistellung
Aktien-ETFs erhalten eine Steuerbefreiung:
| Fondstyp | Freistellung |
|---|---|
| Aktienfonds (≥51% Aktien) | 30% |
| Mischfonds (≥25% Aktien) | 15% |
| Immobilienfonds (inländisch) | 60% |
| Auslands-Immobilienfonds | 80% |
Das bedeutet: Beim Verkauf eines Aktien-ETFs zahlst du Steuern nicht auf den gesamten Gewinn, sondern nur auf 70%.
FAQ
Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Ich habe Investments in meinem Herkunftsland. Muss ich die in Deutschland angeben?
Ja. Ab Anmeldung in Deutschland besteht unbeschränkte Steuerpflicht — weltweites Einkommen muss deklariert werden. Dividenden von Aktien bei einem ausländischen Broker, Zinsen aus ausländischen Einlagen — alles muss in der Anlage KAP angegeben werden. Zwischen vielen Ländern und Deutschland bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Im Quellland einbehaltene Steuern werden auf die deutsche Steuer angerechnet (Anrechnungsmethode). In der Praxis: Hat der ausländische Broker 13% einbehalten, berechnet Deutschland die Differenz bis 26,375%. Die Angabe ist Pflicht, auch wenn der Betrag unter dem Sparerpauschbetrag liegt.
Ich habe Kryptowährung nach über einem Jahr verkauft. Bin ich steuerfrei?
Kryptowährung wird in Deutschland als „sonstiges Einkommen" (§ 23 EStG) besteuert, nicht als Kapitalertrag. Bei Haltedauer über 1 Jahr (Spekulationsfrist) ist der Gewinn komplett steuerfrei — ohne Betragsgrenze. Bei Haltedauer unter 1 Jahr gilt eine Freigrenze von 600 €/Jahr (nicht Freibetrag — bei Überschreitung wird der gesamte Betrag besteuert). Der Steuersatz ist dein persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45%), nicht die pauschalen 25%. Jede Transaktion (Krypto-zu-Krypto-Tausch, Bezahlung mit Krypto) ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Die Buchführung erfolgt nach FIFO (First In, First Out).
Mein Broker sitzt in Litauen (Interactive Brokers). Wie zahle ich Steuern?
Ausländische Broker führen keine deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Die Pflicht zur Deklaration und Zahlung liegt bei dir. Alle Einkünfte (Dividenden, Kursgewinne, Zinsen) werden in der Anlage KAP bei der Steuererklärung angegeben. Ein Freistellungsauftrag bei einem ausländischen Broker ist nicht möglich — der Sparerpauschbetrag wird bei der Steuererklärung berücksichtigt. Die im Emittentenland einbehaltene Quellensteuer (z. B. 15% US-Dividendensteuer über W-8BEN) wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Die Abgabe einer Steuererklärung ist bei ausländischen Brokern Pflicht.
Kann ich Aktienverluste gegen ETF-Gewinne verrechnen?
Verluste aus dem Verkauf von Aktien (Aktienveräußerungsverluste) können nur gegen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden — nicht gegen Dividenden, nicht gegen ETF-Gewinne, nicht gegen Zinsen (§ 20 Abs. 6 EStG). Das ist eine der nachteiligsten Regelungen im deutschen Steuerrecht. Verluste aus ETFs, Anleihen und anderen Instrumenten können gegen alle Kapitalerträge verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden automatisch in Folgejahre vorgetragen (Verlustvortrag). Der Broker führt die Verlustverrechnung (Verlustverrechnungstopf) automatisch — bei mehreren Brokern können Verluste über eine Verlustbescheinigung zusammengeführt werden (muss bis 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden).
Mein persönlicher Steuersatz liegt unter 25%. Kann ich weniger Kapitalertragsteuer zahlen?
Ja, über die Günstigerprüfung. Bei der Steuererklärung in der Anlage KAP das Feld „Günstigerprüfung" ankreuzen. Das Finanzamt vergleicht deinen persönlichen Steuersatz mit 25% und wendet den niedrigeren an. Das ist relevant für Personen mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen — Studierende mit Nebenjob, Rentner, erstes Jahr in Deutschland mit Teilzeitbeschäftigung. Bei Jahreseinkommen bis ~17.000 € (Alleinstehende) liegt der persönliche Satz unter 25%. Die Bank führt diese Prüfung nicht automatisch durch — nur über die Steuererklärung.
Quellen
- § 20 InvStG — Teilfreistellung — Teilfreistellung für Investmentfonds
- BMF: Basiszins 2026 (3,20%) — Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale
- BZSt: Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer — Kirchensteuer auf Kapitalerträge
- Finanzamt NRW: Sparerpauschbetrag — Freibetrag von 1.000 €
- Finanztip: Vorabpauschale — Vorabsteuer auf ETFs
- Finanztip: Freistellungsauftrag — Freistellungsauftrag einrichten