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Steuerliche Absetzungen

Steuerliche Absetzungen (Steuerfreibeträge und absetzbare Ausgaben) reduzieren deine Bemessungsgrundlage — du zahlst Steuern nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nach Abzug anerkannter Ausgaben. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch 1.230 € pro Jahr als Werbungskostenpauschale [1]. Wenn deine tatsächlichen Ausgaben höher sind, gib sie detailliert in deiner Steuererklärung an — die Bemessungsgrundlage sinkt.

Werbungskosten — Ausgaben für die Arbeit

Werbungskosten (Ausgaben im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung) — alles, was du für die Ausübung deiner Arbeit ausgibst. Arbeitnehmer können Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung und andere berufliche Ausgaben absetzen [2].

Typische Absetzungen für Arbeitnehmer:

AbsetzungBetrag / RegelGrundlage
Fahrt zur Arbeit (Entfernungspauschale)0,30 €/km (erste 20 km), 0,38 €/km (ab 21. km), nur einfache Strecke [3]Entfernung von zu Hause zur Arbeit
Homeoffice (Pauschale)6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr [4]Tage im Homeoffice ohne separates Arbeitszimmer
ArbeitsmittelBis 800 € netto — voll im Kaufjahr, darüber — Abschreibung [5]Laptop, Monitor, Arbeitsmöbel
ArbeitskleidungTatsächliche KostenNur wenn für Arbeit erforderlich und nicht alltagstauglich
FortbildungTatsächliche KostenKurse, Bücher, Konferenzen direkt bezogen auf aktuellen Beruf
Arbeitsbedingter Umzug (Umzugskosten)Pauschale oder tatsächliche Kosten [6]Wenn Umzug durch Jobwechsel oder Versetzung bedingt

Sonderausgaben

Sonderausgaben — Versicherungs- und Sozialversicherungskosten, die nicht direkt arbeitsbezogen sind, aber vom Staat als notwendig anerkannt werden. Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage innerhalb festgelegter Grenzen [7].

AbsetzungGrenzeErläuterung
Rentenbeiträge (Rentenversicherung)Bis 27.566 € pro Jahr (2025) für Singles, 55.132 € für Paare [8]Einschließlich Pflicht-GRV und Rürup-Rente
Kranken- und PflegeversicherungBasisbeiträge vollständig [9]Pflicht- und private Basisversicherung
Haftpflicht, UnfallversicherungBis 1.900 € (Arbeitnehmer) / 2.800 € (Selbstständige) pro Jahr [10]Gemeinsame Grenze für alle privaten Versicherungen
SpendenBis 20% des Gesamteinkommens [11]Nur an anerkannte Organisationen
KirchensteuerVollständig [12]Wenn du Kirchenmitglied bist und die Steuer zahlst

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen — Kosten, die die gewöhnlichen Ausgaben übersteigen und durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden [13]. Die Steuerermäßigung gilt nur für den Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt — diese Grenze beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens [14].

AusgabenkategorieAnerkennungsbedingungenBesonderheiten
KrankheitskostenNicht von Versicherung gedeckte Ausgaben; Rezept oder ärztliche Bescheinigung erforderlich [15]Medikamente, Brille, Zahnarzt, alternative Medizin (mit Rezept)
Pflegekosten für AngehörigeDokumentarischer Nachweis des Pflegegrads [16]Pflegedienstleistungen, Wohnungsanpassung
Behinderungsbedingte AusgabenBehinderungsgrad ab 20% [17]Pauschbetrag (Behinderten-Pauschbetrag) von 384 € bis 7.400 €/Jahr je nach Grad
BestattungskostenBis 10.000 € bei fehlendem Erbe [18]Abzüglich erhaltener Versicherungsleistungen
Scheidungs- oder ProzesskostenSeit 2013 eingeschränkt anerkannt [19]Nur existenziell wichtige Angelegenheiten

Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten direkte Steuerermäßigung — nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern vom Steuerbetrag [20].

KategorieErmäßigungssatzMaximale Ermäßigung/JahrWas ist enthaltenWichtige Bedingung
Handwerkerleistungen20% der Arbeitskosten1.200 €Reparaturen, Modernisierung, Instandhaltung in Haus/Wohnung: Klempner, Elektriker, Maler, Geräteinstallation, Gärtner [21]Nur Arbeitskosten, keine Materialien. Zahlung per Überweisung, nicht bar [22]
Haushaltsnahe Dienstleistungen20% der Dienstleistungskosten4.000 €Reinigung, Fensterputzen, Kinderbetreuung zu Hause, Altenpflege, Kochen, Gartenarbeit [23]Zahlung per Überweisung. Rechnung mit Adressangabe [24]
Minijobberin (Haushaltshilfe auf Minijob-Basis)20% der Beiträge510 €Reinigung, Kochen, Kinderbetreuung [25]Offizielle Anmeldung über Minijob-Zentrale
Hauptregel

Bewahre alle Quittungen und Rechnungen auf. Bezahle Dienstleistungen per Überweisung, nicht bar — sonst gilt die Absetzung nicht.

FAQ

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Kann ich die Kosten fur den Integrationskurs absetzen?

Kosten fur Deutschkurse konnen als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Sprachkenntnisse fur die aktuelle Arbeit erforderlich sind. In diesem Fall ist der Abzugsbetrag unbegrenzt. Besteht kein direkter Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf, konnen die Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden — begrenzt auf 6.000 EUR pro Jahr, vergleichbar mit Erstausbildungskosten. Entscheidend ist der Nachweis der beruflichen Notwendigkeit: Schreiben des Arbeitgebers, Stellenanforderungen oder ein Arbeitsvertrag mit Sprachanforderung. Fur die Anerkennung sind die Teilnahmebescheinigung und Zahlungsnachweise aufzubewahren. Absetzbare Kosten umfassen: Kursgebuhren, Lehrmaterialien und Fahrtkosten zum Kursort. Ein vom Arbeitgeber bezahlter Integrationskurs kann nicht erneut vom Arbeitnehmer abgesetzt werden.

Ich habe die Anerkennung meines Abschlusses selbst bezahlt — ist das absetzbar?

Ja, Kosten fur die Anerkennung auslandischer Qualifikationen sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar, wenn die Anerkennung fur die aktuelle oder angestrebte berufliche Tatigkeit erforderlich ist. Absetzbare Kosten umfassen: Anerkennungsgebuhren, Kosten fur beglaubigte Ubersetzungen, Beglaubigungen und Porto. Wurde eine Anpassungsqualifikation fur die vollstandige Anerkennung benotigt, sind auch diese Kosten absetzbar. Alle Quittungen und Zahlungsnachweise mussen aufbewahrt werden. In der Steuererklarung werden die Kosten in der Anlage N unter Fortbildungskosten angegeben. Der Abzug ist auch moglich, wenn die Anerkennung zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht abgeschlossen ist — ein Nachweis, dass das Verfahren eingeleitet wurde, genugt.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig geltend machen?

Ja, aber nicht fur denselben Tag. An Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale mit 6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr (210 Tage). An Pendeltagen gilt die Entfernungspauschale mit 0,30 EUR pro km (erste 20 km) und 0,38 EUR pro km (ab dem 21. km), nur einfache Strecke. Beide Pauschalen fur denselben Tag geltend zu machen ist nicht zulassig. Es gibt keine spezifische Dokumentationspflicht, aber ein Protokoll der Homeoffice- und Burotage hilft bei Ruckfragen des Finanzamts. Fur Hybrid-Arbeitnehmer ubersteigt die Kombination beider Pauschalen haufig die 1.230 EUR Werbungskostenpauschale, wodurch sich die Abgabe einer Steuererklarung finanziell lohnt.

Ich bin fur die Arbeit in eine andere Stadt umgezogen — welche Kosten kann ich absetzen?

Fur berufsbedingte Umzuge steht die Umzugskostenpauschale zur Verfugung: 964 EUR fur den Steuerpflichtigen plus 643 EUR fur jedes weitere Familienmitglied (2025). Alternativ konnen tatsachliche Kosten mit Belegen geltend gemacht werden: Umzugsunternehmen, vorubergehende doppelte Miete (bis zu 6 Monate), Fahrten zur Wohnungssuche und Maklergebuhren bei Anmietung. Voraussetzung ist, dass der Umzug den Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten einfach verkurzt oder direkt durch einen Jobwechsel oder eine Versetzung veranlasst ist. Auch ein internationaler Umzug nach Deutschland zum Arbeitsantritt fallt unter diese Regelung. Die Kosten werden in der Anlage N angegeben. Wenn die Pauschale die Kosten abdeckt, ist das Sammeln einzelner Belege nicht erforderlich — die Pauschale wird bei Angabe in der Erklarung automatisch berucksichtigt.

Der Klempner wurde bar bezahlt — kann ich trotzdem Handwerkerleistungen absetzen?

Nein. Barzahlung schliesst den Abzug von Handwerkerleistungen vollstandig aus — bestatigt durch das BFH-Urteil VI R 55/12. Die Zahlung muss nachverfolgbar sein: Uberweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Eine Rechnung, die Arbeitskosten von Materialkosten trennt, ist erforderlich — nur Arbeitskosten sind absetzbar. Fur die Anerkennung sind aufzubewahren: die Rechnung mit Angabe der Leistungsadresse (muss die eigene Wohnadresse sein), der Zahlungsnachweis und der Kontoauszug mit der Uberweisung. Diese Regelung dient der Bekampfung von Schwarzarbeit. Die maximale Ermassigung betragt 20% der Arbeitskosten, hochstens jedoch 1.200 EUR pro Jahr.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen — Werbungskostenpauschale fur Arbeitnehmer, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-werbungskosten.html (Stand 2025)

  2. Bundesministerium der Finanzen — Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/steuerliche-info-fuer-buerger-werbungskosten.pdf (2024)

  3. Bundesministerium der Finanzen — Entfernungspauschale, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-entfernungspauschale.html (Stand 2025, Erhöhung ab 21. km gilt seit 2022)

  4. Bundesministerium der Finanzen — Homeoffice-Pauschale, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-homeoffice-pauschale.html (Stand 2025)

  5. Bundesministerium der Finanzen — Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-gwg.html (Grenze auf 800 € netto erhöht ab 2024)

  6. Bundesministerium der Finanzen — Umzugskosten, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/umzugskostenpauschale.pdf (2024)

  7. Bundesministerium der Finanzen — Sonderausgaben, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-sonderausgaben.html (2024)

  8. Bundesministerium der Finanzen — Altersvorsorgeaufwendungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-altersvorsorge-steuer.html (Grenzen für 2025)

  9. Bundesministerium der Finanzen — Kranken- und Pflegeversicherung, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-krankenversicherung-steuer.html (2024)

  10. Bundesministerium der Finanzen — Vorsorgeaufwendungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-vorsorgeaufwendungen.html (Grenzen für 2025)

  11. Bundesministerium der Finanzen — Spenden und Mitgliedsbeiträge, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-spenden.html (2024)

  12. Bundesministerium der Finanzen — Kirchensteuer, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-kirchensteuer.html (2024)

  13. Bundesministerium der Finanzen — Außergewöhnliche Belastungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-aussergewoehnliche-belastungen.html (2024)

  14. Bundesministerium der Finanzen — Zumutbare Belastung, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/zumutbare-belastung-tabelle.pdf (Schwellentabelle, Stand 2025)

  15. Bundesfinanzhof — Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, Urteil VI R 31/20 vom 19.01.2023, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE202310115/ (Anforderungen an den Nachweis medizinischer Notwendigkeit)

  16. Bundesministerium der Finanzen — Pflegekosten, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-pflegekosten.html (2024)

  17. Bundesministerium der Finanzen — Behinderten-Pauschbetrag, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-behinderten-pauschbetrag.html (Sätze erhöht ab 2021)

  18. Bundesfinanzhof — Bestattungskosten, Urteil VI R 39/16 vom 17.10.2018, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE201850050/ (Grenze für Kostenanerkennung)

  19. Bundesverfassungsgericht — Prozesskosten, Beschluss 2 BvL 6/14 vom 08.07.2021, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/ls20210708_2bvl000614.html (Einschränkung des Abzugs von Prozesskosten)

  20. Bundesministerium der Finanzen — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-haushaltsnahe-dienstleistungen.html (2024)

  21. Bundesministerium der Finanzen — Handwerkerleistungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/handwerkerleistungen-merkblatt.pdf (2024)

  22. Bundesfinanzhof — Barzahlung ausgeschlossen, Urteil VI R 55/12 vom 03.09.2015, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE201551257/ (Anforderung bargeldloser Zahlung)

  23. Bundesministerium der Finanzen — Haushaltsnahe Dienstleistungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/haushaltsnahe-dienstleistungen-merkblatt.pdf (2024)

  24. Bundesfinanzhof — Nachweis haushaltsnaher Dienstleistungen, Urteil VI R 4/12 vom 15.01.2015, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/detail/STRE201510060/ (Anforderungen an dokumentarischen Nachweis)

  25. Bundesministerium der Finanzen — Minijob im Privathaushalt, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-minijob-haushalt.html (2024)