Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Die Klassenwahl für Paare beeinflusst die Berechnung von Elterngeld, Arbeitslosengeld I und Krankengeld, da diese Leistungen vom Nettogehalt berechnet werden [1].
Klasse beeinflusst Abzug, nicht Endsteuer
Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug vom Gehalt. Der endgültige Steuerbetrag im Jahr ist gleich, unabhängig von der Klasse [2]. Die Differenz wird bei der Steuererklärung ausgeglichen.
Das bedeutet: Die Klasse betrifft den Cashflow (wann das Geld in deiner Tasche ist), nicht die Gesamtsteuerbelastung.
Die Klassen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen [3]:
| Klasse | Für wen | Besonderheiten |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standard-Freibeträge für eine Person |
| II | Alleinerziehende | Zusätzlicher Freibetrag Entlastungsbetrag — €4.260 pro Jahr (2024) [4] |
| III | Verheiratete mit nicht arbeitendem Ehepartner oder Ehepartner in Klasse V | Niedrige Abzüge, zwei Grundfreibeträge |
| IV | Verheiratete mit arbeitendem Ehepartner (beide in IV) | Standard-Abzüge für jeden |
| V | Verheiratete, wenn Ehepartner in Klasse III ist | Hohe Abzüge, kompensiert durch Klasse III des Partners |
| VI | Für Zweitjob | Maximale Abzüge, kein Grundfreibetrag |
Kombinationen für Paare
Ehepartner können eine von drei Steuerklassenkombinationen wählen [5]:
| Kombination | Wann geeignet | Abzugsverteilung |
|---|---|---|
| IV / IV | Ungefähr gleiche Einkommen (Differenz bis 20%) | Jeder zahlt proportional zu seinem Einkommen |
| III / V | Einer verdient deutlich mehr (Differenz 40%+) | Mehr Netto für Partner in Klasse III, weniger für Partner in V |
| IV / IV mit Faktor | Jede Einkommensdifferenz | Abzüge entsprechen genau der Endsteuer, minimale Nachzahlungen/Erstattungen bei Steuererklärung |

Auswirkung auf Leistungen
Einige Leistungen werden vom Nettogehalt berechnet [1]:
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Nettogehalts und damit die Höhe dieser Leistungen.
| Situation | Faktoren der Klassenwahl | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Kind geplant, beide arbeiten | Klasse III für Person, die in Elternzeit geht — erhöht Berechnungsnetto | Wechsel mindestens 7 Monate vor Geburt [6] |
| Risiko eines Jobverlusts | Klasse III gibt höheres Berechnungsnetto für ALG I | Wechsel im Jahr möglich [5] |
Bei Bruttogehalt €3.500 kann der Unterschied zwischen Klasse III und Klasse V etwa €300-400 Netto pro Monat betragen. Über 12 Monate Elterngeld-Berechnungszeitraum beeinflusst das die Leistungsbasis. Der konkrete Unterschied hängt von Gehalt, Kinderzahl und anderen Faktoren ab [1].
Der psychologische Moment: Arbeit des Ehepartners in Klasse V
Wenn ein Partner in Klasse V arbeitet, beträgt sein Netto etwa 55% vom Brutto.
Häufige Reaktion: „Es lohnt sich nicht zu arbeiten, alles geht in Steuern."
Mechanik:
- Das ist der Abzug, nicht die Endsteuer. Bei der Steuererklärung wird Überzahlung zurückerstattet [2]
- Die jährliche Steuerbelastung des Haushalts ist gleich, unabhängig von der Klassenwahl
- Klasse V beeinflusst die Geldverteilung während des Jahres, nicht den Gesamtbetrag
Über 10 Jahre bringt ein arbeitender Ehepartner bei Brutto €2.500 pro Monat der Familie etwa €180.000-220.000 zusätzliches Einkommen nach Steuern (Berechnung abhängig von konkreter Steuersituation).
Das ist nicht nur eine finanzielle Entscheidung — es gibt Fragen der Identität, der Rollen, der Anpassung. Die Mathematik zeigt eine Sache, die emotionale Realität kann anders sein. Beide Teile sind wichtig.
Wie ändert man die Klasse?
- Antrag stellen beim Finanzamt — Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" [5]
- Seit 2020 kann die Klasse mehrmals pro Jahr geändert werden (vorher war es auf einmal begrenzt) [5]
- Änderung wird ab dem folgenden Monat nach Antragstellung wirksam
- Online: über ELSTER-Portal mit elektronischem Zertifikat oder BundID [5]
- Arbeitgeber erhält Information automatisch über ELStAM-System (elektronische Lohnsteuerdaten)
Was tun?
- Aktuelle Klasse prüfen — steht auf der Gehaltsabrechnung
- Situation bewerten: Kind geplant? Risiko eines Jobverlusts? Einkommensdifferenz?
- Klasse rechtzeitig wechseln, wenn Leistungen geplant sind — mindestens 7 Monate vor Elternzeitbeginn [6]
FAQ
Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Wir verdienen ungefähr gleich. Bringt III/V einen Vorteil gegenüber IV/IV?
Bei gleichen Einkommen bietet die Kombination III/V keinen steuerlichen Vorteil — die Jahressteuer ist bei jeder Kombination gleich [2]. Zudem entsteht bei III/V eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung (Pflichtveranlagung), bei IV/IV nicht. Das einzige Szenario, in dem III/V bei gleichen Einkommen vorteilhaft ist: ein Partner plant Elternzeit (Elterngeld wird vom Nettoeinkommen berechnet). Alternative — IV/IV mit Faktor: Die Abzüge entsprechen genau der Endsteuer, keine großen Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Steuererklärung.
Ich habe auf Klasse III gewechselt für Elterngeld, aber das Netto meines Partners in Klasse V ist stark gesunken. Ist das normal?
Ja. In Klasse V betragen die Abzüge ~45% vom Brutto (statt ~30% in Klasse IV). Das sieht wie Einkommensverlust aus, aber die Gesamtjahressteuer der Familie ist identisch — die Differenz kommt bei der Steuererklärung zurück. Bei Brutto €3.000 des Partners beträgt der Verlust ~400–500 € Netto pro Monat, die Familie bekommt diesen Betrag beim Jahresausgleich zurück. Für die Budgetplanung: Die erwartete Erstattung als „virtuelles Einkommen" einplanen, das nach der Steuererklärung kommt.
Ich habe einen Minijob neben meiner Hauptarbeit. Welche Steuerklasse gilt für den Minijob?
Ein Minijob bis 538 €/Monat (seit 2024) wird pauschal mit 2% besteuert, die der Arbeitgeber zahlt — eine Steuerklasse greift nicht [3]. Wenn der Zweitjob die Minijob-Grenze überschreitet, fällt er automatisch in Klasse VI (maximale Abzüge, kein Grundfreibetrag). Klasse VI gilt für jedes zusätzliche Beschäftigungseinkommen über die Hauptarbeit hinaus. Bei der Jahressteuererklärung wird die Überzahlung aus Klasse VI erstattet.
Wir haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Gelten dieselben Optionen wie für Verheiratete?
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2013 und seit 2017 mit der Ehe für alle haben eingetragene Lebenspartnerschaften vollen Zugang zu allen Steuerklassenkombinationen: III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor sowie Zusammenveranlagung [3]. Die Mechanik der Klassenwahl und des Wechsels ist identisch mit Ehepaaren.
Ich habe im September angefangen zu arbeiten. Kann ich die Steuerklasse noch in diesem Jahr wechseln?
Ja. Seit 2020 ist der Klassenwechsel jederzeit und unbegrenzt oft im Jahr möglich [5]. Die Änderung gilt ab dem Monat nach Antragstellung. Für neue Arbeitnehmer: Klasse I wird automatisch zugewiesen, wenn du ledig bist. Ein Wechsel auf eine andere Klasse (z. B. III bei arbeitendem Ehepartner) kann vorteilhaft sein, wenn eine Steuererklärung geplant ist — die Abzüge für die restlichen Monate sind niedriger, und weniger Geld „hängt" beim Staat bis zur Erstattung.
Quellen
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Elterngeld und Elternzeit. Offizielle Anleitung zur Elterngeld-Berechnung. https://www.bmfsfj.de/elterngeld (2024)
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Bundesministerium der Finanzen — Merkblatt zur Steuerklassenwahl. Erklärung der Auswirkung der Steuerklasse auf Abzüge und jährliche Steuerbelastung. https://www.bundesfinanzministerium.de/steuerklassen (2024)
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§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG) — Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge. Offizieller Gesetzestext zu Steuerklassen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html (aktuelle Fassung)
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§ 24b Einkommensteuergesetz (EStG) — Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Gesetz zum Freibetrag für Alleinerziehende. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html (aktuelle Fassung)
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Bundesagentur für Arbeit — Merkblatt Steuerklassenwahl. Empfehlungen der Arbeitsagentur zur Steuerklassenwahl. https://www.arbeitsagentur.de/steuerklasse (2024)
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§ 2b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) — Bemessungszeitraum und Bemessungsgrundlage. Gesetz zum Berechnungszeitraum für Elterngeld (12 Monate vor Geburt des Kindes). https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html (aktuelle Fassung)