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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen in Deutschland. Der progressive Steuersatz von 14-45% gilt für Gehalt, Geschäftseinkommen und Mieteinnahmen. Bei Angestellten wird die Steuer automatisch vom Arbeitgeber einbehalten.

Wenn du angestellt bist, wird diese Steuer vom Gehalt abgezogen, bevor das Geld auf dein Konto kommt. Wenn du selbstständig bist, zahlst du sie vierteljährlich selbst.

Steuersätze (2026)

JahreseinkommenSatz
Bis 12.348 € (Grundfreibetrag)0%
12.349 – 17.799 €14–24% (progressiv)
17.800 – 69.878 €24–42% (progressiv)
69.879 – 277.825 €42%
Ab 277.826 €45%

Progressive Steuersätze in Deutschland

Der Satz ist progressiv: Du zahlst nicht einen einzigen Satz, sondern unterschiedliche Sätze für unterschiedliche Einkommensanteile [1].

Beispiel: Bei einem Einkommen von 50.000 € zahlst du 0% auf die ersten 12.348 €, dann einen progressiven Satz von 14-42% auf den Rest. Der effektive Steuersatz liegt bei etwa 21%, nicht bei 42%.

Was wird besteuert?

  • Gehalt — Einkommen aus Anstellung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit — wenn du Freiberufler oder Unternehmer bist
  • Mieteinnahmen — Vermietung von Immobilien
  • Zinsen und Dividenden — werden separat mit Kapitalertragsteuer von 25% besteuert [2]
  • Rente — teilweise besteuert (Anteil abhängig vom Renteneintritt)

Was wird nicht besteuert?

  • Kindergeld — 259 € pro Monat und Kind (2026) [3]
  • Teil des Elterngelds — steuerfreier Anteil bis 300 € pro Monat [4]
  • Geschenke — bis 20.000 € von Eltern, bis 500.000 € vom Ehepartner (einmal in 10 Jahren) [5]

Wie wird gezahlt?

Für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber behält automatisch die Steuer (Lohnsteuer) ein und überweist sie an das Finanzamt. Du siehst nur den Nettobetrag auf deinem Konto.

Steuerklassen beeinflussen die Höhe der Abzüge:

KlasseFür wen
IAlleinstehende, Geschiedene
IIAlleinerziehende
III / VVerheiratete Paare (einer verdient mehr)
IV / IVVerheiratete Paare (Einkommen etwa gleich)

Für Selbstständige

Vierteljährliche Vorauszahlungen. Endabrechnung nach Abgabe der Steuererklärung.

Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahreseinkommens. Bei gesunkenem Einkommen kannst du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

Zusätzliche Steuern

Zur Einkommensteuer kommen hinzu:

SteuerSatzWer zahlt
Solidaritätszuschlag5,5% vom SteuerbetragNur wenn die Einkommensteuer über 20.350 € (Alleinstehende) oder 40.700 € (Paare) liegt — für Alleinstehende etwa 74.569 € zu versteuerndes Einkommen (2026) [6]
Kirchensteuer8–9% vom SteuerbetragMitglieder offizieller Kirchen (Katholiken, Protestanten) [7]

Berechnungsbeispiel (Steuer 25.000 € — über der Freigrenze von 20.350 €):

  • Einkommensteuer: 25.000 €
  • Solidaritätszuschlag: bis zu 1.375 € (5,5% von 25.000 €; in der Milderungszone weniger)
  • Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied): 2.000–2.250 € (8–9% von 25.000 €)

Bei einer Einkommensteuer bis 20.350 € (2026) fällt gar kein Solidaritätszuschlag an.

Kirchenaustritt

Wenn du nicht praktizierender Gläubiger bist, kannst du aus der Kirche austreten und 8–9% Kirchensteuer sparen. Das spart etwa 1.000 € pro Jahr bei einem Gehalt von 60.000 €.

So geht der Austritt:

  1. Termin beim Standesamt oder Amtsgericht vereinbaren — abhängig vom Bundesland
  2. Verwaltungsgebühr von 25–35 € zahlen
  3. Bescheinigung erhalten
  4. Arbeitgeber informieren — ab nächstem Monat wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten

Der Austritt ist rechtlich unwiderruflich, aber du kannst später wieder in die Kirche eintreten, wenn du möchtest.

Steuererklärung

Für Angestellte ist die Abgabe einer Steuererklärung optional, aber oft lohnend — durchschnittlich gibt es 1.000 € Erstattung pro Jahr [8].

Wann ist die Steuererklärung Pflicht:

  • Du bist selbstständig
  • Beide Ehepartner arbeiten und haben Klassen III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt
  • Nebeneinkünfte über 410 € pro Jahr — Vermietung, Freelancing
  • Lohnersatzleistungen über 410 € pro Jahr — Elterngeld, ALG I, Krankengeld (Progressionsvorbehalt)
  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig — Klasse VI

Ein Einkommen über dem Grundfreibetrag allein verpflichtet Arbeitnehmer nicht zur Abgabe.

Wann lohnt sich freiwillige Abgabe:

  • Pendlerpauschale — ab 2026 einheitlich 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer
  • Berufliche Ausgaben (Kurse, Ausrüstung)
  • Arbeitsbedingter Umzug
  • Homeoffice-Pauschale — 6 € pro Tag, bis zu 1.260 € pro Jahr [9]

Abgabefrist: bis 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2025 ist bis zum 31. Juli 2026 fällig. Mit Steuerberater — bis Ende Februar übernächstes Jahr.

FAQ

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Ich bin Mitte des Jahres nach Deutschland gekommen — wie wird mein anteiliges Einkommen besteuert?

Beim Umzug nach Deutschland mitten im Jahr stellt sich die Frage der Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland gilt die unbeschränkte Steuerpflicht — das Welteinkommen unterliegt der deutschen Besteuerung. Einkommen, das vor dem Umzug im Herkunftsland erzielt wurde, kann dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Es wird nicht direkt in Deutschland besteuert, aber bei der Bestimmung des Steuersatzes für das deutsche Einkommen berücksichtigt. In der Praxis bedeutet das, dass der effektive Steuersatz auf das in Deutschland erzielte Einkommen höher ausfallen kann, als wenn dieses Einkommen das einzige im Jahr wäre. Die konkrete Behandlung hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ab. Für eine korrekte Berechnung im Umzugsjahr ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.

Ich wurde bei der Anmeldung als Kirchenmitglied erfasst — Kirchensteuer wird abgezogen. Wie trete ich aus?

Diese Situation entsteht bei der Anmeldung, wenn die Frage nach der Religionszugehörigkeit mit einer Mitgliedschaft in einer offiziellen Kirche beantwortet wird. Für den Austritt ist ein Besuch beim Standesamt oder Amtsgericht erforderlich — welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25-35 EUR. In einigen Bundesländern ist ein persönliches Erscheinen notwendig, in anderen reicht ein schriftlicher Antrag. Der Austritt wird ab dem Ersten des Folgemonats nach der Antragstellung wirksam. Bereits einbehaltene Kirchensteuer wird rückwirkend nicht erstattet. Allerdings wird gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben anerkannt und mindert die Bemessungsgrundlage bei der Steuererklärung.

Mein Ehepartner arbeitet noch nicht — welche Steuerklasse-Kombination wählen?

Für Ehepaare stehen die Kombinationen III/V und IV/IV zur Verfügung. Bei III/V erhält der arbeitende Ehepartner in Steuerklasse III deutlich geringere monatliche Abzüge, aber wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse V zu arbeiten beginnt, fallen die Abzüge von dessen Gehalt unverhältnismäßig hoch aus. Die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren verteilt die Belastung gleichmäßiger. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuerschuld — die jährliche Steuererklärung gleicht die Differenz aus. Wenn ein Ehepartner ALG I (Arbeitslosengeld) oder Elterngeld beantragen möchte, kann die Steuerklasse III vorteilhaft sein, da diese Leistungen auf Basis des Nettogehalts berechnet werden. Der Wechsel kann über das Finanzamt beantragt werden und gilt ab dem Folgemonat.

Warum ist mein erstes Gehalt viel niedriger als das Brutto im Vertrag?

Die Differenz zwischen Brutto und Netto in Deutschland beträgt bei einem typischen Gehalt rund 40-42%. Vom Brutto werden einbehalten: Lohnsteuer (14-42% je nach Einkommen), Solidaritätszuschlag (5,5% vom Steuerbetrag — falls anwendbar), Kirchensteuer (8-9% vom Steuerbetrag — falls anwendbar). Hinzu kommen Sozialabgaben: Rentenversicherung mit 9,3% vom Brutto, Krankenversicherung mit ca. 8,15%, Pflegeversicherung mit 1,7-2,3% je nachdem ob Kinder vorhanden sind, und Arbeitslosenversicherung mit 1,3%. Für die Berechnung des erwarteten Netto stehen Online-Rechner zur Verfügung (brutto-netto-rechner.info). Für Personen, die aus Ländern mit niedriger Steuerbelastung umziehen, ist der Umfang der Abzüge oft eine deutliche Überraschung.

Muss ich Zinsen von meinem ausländischen Bankkonto angeben?

Ja. Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland sind verpflichtet, ihr Welteinkommen zu erklären — einschließlich Zinsen von ausländischen Bankkonten. Solche Einkünfte werden in der Anlage KAP angegeben. Deutschland besteuert Kapitalerträge mit 26,375% (25% Kapitalertragsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag). Wurde die Steuer auf die Zinsen bereits im Ausland gezahlt, kann sie über das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angerechnet werden. Nicht erklärte ausländische Einkünfte gelten als Steuerhinterziehung — eine Straftat. Selbst wenn die ausländische Bank nicht direkt an die deutschen Steuerbehörden meldet, werden Daten über den CRS (Common Reporting Standard) — den automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen Staaten — übermittelt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen — Das ändert sich 2026 (Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html (2026)

  2. Bundesministerium der Finanzen — Abgeltungsteuer https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Abgeltungsteuer/abgeltungsteuer.html

  3. Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld 2026 https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld (2026)

  4. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld

  5. Bundesministerium der Finanzen — Erbschaft- und Schenkungsteuer https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft-Schenkungsteuer/erbschaft-schenkungsteuer.html

  6. Techniker Krankenkasse — Solidaritätszuschlag: Freigrenzen 2026 https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/solidaritaetszuschlag-2075802 (2026)

  7. Evangelische Kirche in Deutschland / Deutsche Bischofskonferenz — Kirchensteuer https://www.kirchensteuer.de/

  8. Statistisches Bundesamt — Durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer/_inhalt.html

  9. Bundesministerium der Finanzen — Homeoffice-Pauschale https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/01/Inhalte/Kapitel-2-Fokus/die-wichtigsten-steuerlichen-aenderungen-2025.html