Zum Hauptinhalt springen

Betriebliche Altersvorsorge: Die 15%, die dein Chef zahlen muss

Seit 2019 müssen Arbeitgeber mindestens 15% zu deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dazugeben. Die meisten Arbeitnehmer wissen das nicht — und verschenken damit bares Geld.

Was ist die bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule des deutschen Rentensystems. Du zahlst einen Teil deines Bruttogehalts ein (Entgeltumwandlung), dein Arbeitgeber muss mindestens 15% dazulegen.

Dein BeitragAG-Zuschuss (mind. 15%)Gesamt
100€/Monat15€115€
200€/Monat30€230€
300€/Monat45€345€

Das ist geschenktes Geld. Nutzt du es nicht, verschenkst du bis zu 540€ pro Jahr.

Warum die bAV oft übersehen wird

Typisches Verhalten

  • "Ich kümmere mich später darum"
  • "Das Geld brauch ich jetzt"
  • "Mein Arbeitgeber hat mir nichts davon erzählt"
  • "Zu kompliziert"

Gute Praxis

  • Sofort beim Arbeitgeber nachfragen — HR oder Personalabteilung
  • Arbeitgeberzuschuss maximieren — Mindestens so viel einzahlen, dass du den vollen Zuschuss bekommst
  • Altverträge prüfen — Bei Jobwechsel mitnehmen oder stilllegen

Die Rechnung: Was bringt die bAV?

Beispiel: 200€/Monat Entgeltumwandlung, 30 Jahre, 5% Rendite

PositionBetrag
Dein Beitrag (200€ × 12 × 30)72.000€
AG-Zuschuss 15%10.800€
Ersparnis Steuern & Sozialabgaben (~40%)~28.800€
Geschätztes Endkapital (5% Rendite)~180.000€
Steuerersparnis jetzt, Besteuerung später

Die Beiträge sind heute steuer- und sozialabgabenfrei. Im Alter zahlst du darauf Steuern — aber meist mit niedrigerem Steuersatz.

Vor- und Nachteile

Vorteile

VorteilErklärung
15% Arbeitgeber-ZuschussPflicht seit 2019 für Neuverträge
SteuerersparnisBeiträge aus dem Brutto, keine Einkommensteuer
Sozialabgaben gespartKeine KV/RV/AV-Beiträge auf bAV-Beiträge
Unabhängig von SchufaKeine Bonitätsprüfung nötig

Nachteile

NachteilErklärung
Bindung bis 62Geld erst mit Renteneintritt verfügbar
Steuern im AlterVolle Besteuerung der Auszahlung
KV-Beiträge im Alter~18% auf die bAV-Rente für gesetzlich Versicherte
Rendite oft mäßigViele bAV-Produkte haben hohe Kosten

Wann lohnt sich die bAV?

Lohnt sich wenn:

  • Arbeitgeber gibt mehr als 15% Zuschuss
  • Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Du bleibst lange beim selben Arbeitgeber
  • Dein Steuersatz ist heute höher als im Alter erwartet

Kritisch prüfen wenn:

  • Arbeitgeber gibt nur 15% Mindest-Zuschuss
  • Produkt hat hohe Kosten (>1,5% p.a.)
  • Du wechselst häufig Jobs
  • Du bist kurz vor der Rente

Eher nicht wenn:

  • Arbeitgeber gibt keinen Zuschuss (Altverträge vor 2019)
  • Produkt ist eine klassische Lebensversicherung mit Garantiezins unter 2%
  • Du brauchst Flexibilität beim Geld

Die 5 Durchführungswege

WegBeschreibungArbeitnehmer-Einfluss
DirektversicherungLebensversicherung, AG ist VersicherungsnehmerGering
PensionskasseVersicherungsverein, externe VerwaltungGering
PensionsfondsKann in Aktien investieren, höhere Rendite möglichMittel
UnterstützungskasseRückgedeckt durch RückdeckungsversicherungGering
DirektzusageAG zahlt später direkt, keine externe AnlageKeiner

Am häufigsten: Direktversicherung und Pensionskasse

Was tun bei Jobwechsel?

OptionWas passiert
MitnahmeVertrag wird zum neuen AG übertragen (wenn möglich)
Beitragsfrei stellenVertrag ruht, Kapital bleibt, keine weiteren Einzahlungen
Private WeiterführungEigene Beiträge ohne AG-Zuschuss (selten sinnvoll)
Immer prüfen

Frag beim neuen Arbeitgeber, ob er den Vertrag übernimmt. Das ist oft möglich und vermeidet Lücken.

So gehst du vor

Schritt 1: Beim Arbeitgeber informieren

Frag HR oder Personalabteilung:

  • "Welche bAV-Modelle bieten Sie an?"
  • "Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?"
  • "Welcher Anbieter/welches Produkt wird genutzt?"

Schritt 2: Konditionen prüfen

Checke:

  • Arbeitgeberzuschuss (15% Minimum, mehr ist besser)
  • Produktkosten (TER, Abschlusskosten)
  • Anlageoptionen (Garantie vs. fondsgebunden)

Schritt 3: Beitragshöhe festlegen

Faustregel: Mindestens so viel, dass du den vollen AG-Zuschuss bekommst

BBG (Beitragsbemessungsgrenze) 2025: 7.550€/Monat West

  • Max. Beitrag steuerfrei: 4% der BBG = 302€/Monat
  • Max. Beitrag sozialabgabenfrei: 302€/Monat

Schritt 4: Regelmäßig überprüfen

  • Jährlich Stand checken
  • Bei Gehaltserhöhung: Beitrag anpassen
  • Bei Jobwechsel: Mitnahme prüfen

Die wichtigsten Zahlen

  • 15% Mindest-Arbeitgeberzuschuss seit 2019
  • 40% der Arbeitnehmer nutzen bAV (weniger als früher)
  • 302€/Monat maximaler Beitrag steuerfrei (2025)
  • ~18% Krankenversicherungsbeitrag auf bAV-Rente
  • 62 Jahre: Frühestes Auszahlungsalter

FAQ

Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Ich bin in der Probezeit — soll ich sofort mit der bAV beginnen?

Rechtlich besteht der Anspruch auf Entgeltumwandlung ab dem ersten Tag — es gibt keine Einschränkung in der Probezeit. Allerdings erfordert das Vesting der Arbeitgeberbeiträge (Arbeitgeberzuschuss) 3 Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren (§ 1b BetrAVG). Wenn du während der Probezeit (typischerweise 6 Monate) gehst, bleiben deine eigenen Beiträge (Entgeltumwandlung) bei dir, aber die Matching-Beiträge des Arbeitgebers können verfallen, wenn die Unverfallbarkeitsfrist nicht erfüllt ist. Für die ersten 6 Monate ein verbreiteter Ansatz: das bAV-Angebot des Arbeitgebers bewerten (Matching-Prozentsatz, Produktqualität, Gebühren) und nach Bestätigung der Positionsstabilität entscheiden. Eigene Beiträge sind immer sicher; das Risiko besteht im Verlust des Arbeitgeber-Matchings bei frühem Beschäftigungsende.

Mein Arbeitgeber bietet nur ein teures Versicherungsprodukt für die bAV an — was tun?

Der Arbeitgeber hat das Recht, den bAV-Anbieter zu wählen (Durchführungsweg). Du kannst kein anderes Produkt erzwingen. Allerdings kannst du: (1) HR fragen, ob alternative Anbieter verhandelbar sind — manche Unternehmen fügen Optionen hinzu, wenn Mitarbeiter darum bitten; (2) berechnen, ob das Arbeitgeber-Matching das teure Produkt dennoch lohnenswert macht — 15% Matching auf 200 €/Monat = 30 €/Monat geschenktes Geld, was 1,5–2% jährliche Gebühren über mehr als 20 Jahre kompensieren kann; (3) Beiträge auf den Betrag begrenzen, für den Matching gilt, und den Rest eigenständig in ETF investieren. Die Break-even-Berechnung: Wenn die Gesamtproduktkosten (TER + Versicherungsmantel) den effektiven Matching-Vorteil übersteigen, vernichtet das Produkt Wert. Ein Honorarberater kann deine konkreten Zahlen modellieren.

Ich wechsle alle 2-3 Jahre den Job — lohnt sich die bAV?

Häufige Jobwechsel schaffen praktische Herausforderungen mit der bAV. Jeder Arbeitgeber kann einen anderen Durchführungsweg und Anbieter nutzen. Alte Verträge können: (1) ruhend gestellt werden (beitragsfrei gestellt) — Kapital bleibt, wächst aber kaum noch; (2) zum Plan des neuen Arbeitgebers übertragen werden (Portabilität) — der neue Arbeitgeber muss unter bestimmten Bedingungen seit 2005 akzeptieren; (3) privat fortgeführt werden (selten lohnenswert ohne Arbeitgeber-Matching/Steuervorteile). Bei 3-jähriger Unverfallbarkeitsfrist für Arbeitgeberbeiträge bedeutet ein Wechsel alle 2–3 Jahre potenziellen Matching-Verlust bei jedem Übergang. Für hochmobile Berufstätige ist der Verwaltungsaufwand mehrerer ruhender bAV-Verträge gegenüber einem einzigen ETF-Depot ein relevanter Faktor. Das obligatorische 15%-Arbeitgeber-Matching bietet dennoch eine garantierte Rendite für den Beitragszeitraum.

Mein Arbeitgeber zahlt 100% Zuschuss, aber der Fonds hat 2% TER — lohnt sich das trotzdem?

100% Matching ist außergewöhnlich großzügig und überwiegt typischerweise selbst hohe Gebühren. Rechenbeispiel: Du zahlst 200 €/Monat, Arbeitgeber fügt 200 € hinzu — insgesamt 400 €/Monat investiert. Die 2% TER auf das wachsende Guthaben kosten etwa 96 € im ersten Jahr (auf 4.800 € Gesamtbeiträge). Deine „Rendite" allein durch Matching: 100% im ersten Jahr. Selbst unter Berücksichtigung von 2% jährlichen Gebühren über 20 Jahre dominiert der Matching-Vorteil. Die 2% TER reduzieren das Endkapital um etwa 25–30% im Vergleich zu einem 0,2% ETF — aber das 100%-Matching kompensiert das mehr als. Die Rechnung ändert sich, wenn: (a) du vor der 3-jährigen Unverfallbarkeitsfrist gehst (Arbeitgeberanteil verlierst), oder (b) der Fonds Abschlusskosten zusätzlich zur TER berechnet. Zahle bis zur Matching-Grenze ein; zusätzliche Ersparnisse investiere in kostengünstige ETFs.

Ich verlasse Deutschland dauerhaft — kann ich mein bAV-Geld mitnehmen?

Grundsätzlich nein — bAV-Geld ist bis zum Rentenalter (62+) gesperrt. Die einzige Ausnahme: Wenn die angesammelte Rente eine monatliche Zahlung unter der Abfindungsgrenze ergibt, aktuell 35,70 €/Monat (2025), kann der Anbieter das gesamte Guthaben als Einmalzahlung auszahlen (Abfindung). Diese wird als reguläres Einkommen im Jahr der Zahlung versteuert. Wenn das Guthaben diesen Schwellenwert übersteigt, bleibt das Geld im Vertrag und wird als Rente ab dem Alter von 62–67 Jahren ausgezahlt, unabhängig davon, wo du lebst. Die Rente wird dann auf dein ausländisches Bankkonto überwiesen. Die steuerliche Behandlung hängt vom DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland ab. Für kleine bAV-Guthaben nach kurzen Beschäftigungszeiten greift der Abfindungsweg oft natürlich — was bAV-Geld bei Ausreise faktisch zugänglich macht.

Checkliste

  • Bei HR nach bAV-Optionen gefragt
  • Arbeitgeberzuschuss geprüft (mind. 15%?)
  • Produktkosten verstanden
  • Beitragshöhe festgelegt
  • Vertrag abgeschlossen
  • Jährliche Überprüfung eingeplant

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, "Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitgeberpflicht zum Zuschuss," Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (in Kraft seit 01.01.2019), https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Altersversorgung/Betriebsrente/betriebsrente.html

  2. Deutsche Rentenversicherung, "Beitragsbemessungsgrenzen und Höchstbeiträge 2025," Deutsche Rentenversicherung, aktualisiert November 2024, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung_node.html

  3. BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), "Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung," Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Altersvorsorge/Betriebsrente/betriebsrente_node.html

  4. Stiftung Warentest, "Betriebliche Altersvorsorge: Für wen sich die Betriebsrente lohnt," test.de, Januar 2024, https://www.test.de/Betriebliche-Altersvorsorge-Fuer-wen-sich-die-Betriebsrente-lohnt-5474251-0/

  5. Bundesministerium der Justiz, "§ 1b BetrAVG: Unverfallbarkeit," Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), aktuelle Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html

  6. Deutsche Rentenversicherung, "Bagatellgrenze für Abfindungen in der bAV 2025," Grenze für Einmalzahlungen, aktualisiert Dezember 2024, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebliche-Altersversorgung/betriebliche-altersversorgung_node.html

  7. Bundesministerium der Justiz, "§ 851c ZPO: Unpfändbarkeit von Altersvorsorgevermögen," Zivilprozessordnung, Schutz von Altersvorsorgevermögen vor Pfändung, https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__851c.html

  8. Bundesministerium der Finanzen, "Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften," Nachgelagerte Besteuerung von Rentenzahlungen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersversorgung/nachgelagerte-besteuerung.html

  9. GKV-Spitzenverband, "Beiträge auf Betriebsrenten," Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Renten, 2024, https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitraege/beitraege.jsp