Beitragserstattung
Wenn du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und dauerhaft außerhalb der EU/EWR ausreist, kannst du über das Verfahren Beitragserstattung eine Rückerstattung deines Anteils der Rentenbeiträge beantragen. Dies ist eine einmalige Zahlung, die alle Rentenansprüche im deutschen System vollständig annulliert.
Voraussetzungen — alle 4 müssen erfüllt sein
Für Beitragserstattung müssen alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein [1]:
| Bedingung | Anforderung |
|---|---|
| Staatsangehörigkeit | Du bist kein Bürger der EU/EWR oder der Schweiz |
| Wohnsitz | Du lebst außerhalb EU/EWR/Schweiz |
| Wartezeit | 24 Monate sind seit dem letzten Pflichtbeitrag zur DRV vergangen |
| Keine Rechte auf freiwillige Beiträge | Du hast kein gesetzliches Recht, freiwillige Beiträge aus dem Ausland zu zahlen |
Einfluss internationaler Sozialversicherungsabkommen
Deutschland hat mit einer Reihe von Ländern Sozialversicherungsabkommen (Sozialversicherungsabkommen) abgeschlossen [2]. Bürger dieser Länder können das Recht haben, freiwillige Beiträge aus dem Ausland zu zahlen, was die Erstattungsoption blockiert.
Kritisch wichtig: Das Vorhandensein des Rechts auf freiwillige Beiträge macht dich für Beitragserstattung ungeeignet, auch wenn du dieses Recht nicht nutzen planst.
| Staatsangehörigkeit | Erstattung verfügbar? | Grundlage |
|---|---|---|
| USA | Abhängig von Dienstzeit | Abkommen 1979/2008: Recht auf freiwillige Beiträge entsteht bei Rentenanspruch [3] |
| Kanada | Abhängig von Dienstzeit | Abkommen 1984: ähnliche Regel |
| Türkei | Normalerweise nein | Abkommen 1964: breite freiwillige Versicherungsrechte [4] |
| China, Indien, Russland | Normalerweise ja | Kein Abkommen oder eingeschränkte freiwillige Beitragsrechte |
| Ukraine | Normalerweise ja | Abkommen 1993 gewährt keine freiwilligen Beitragsrechte nach Ausreise [5] |
Berechnung der Erstattungssumme
Du erhältst nur deinen Anteil der Beiträge — ohne Arbeitgeberanteil, ohne Inflationsindexierung, ohne Zinsen [6].
| Komponente | Erstattet? | Erklärung |
|---|---|---|
| Dein Beitragsanteil (9,3% in 2024) | Ja | Summe aller deiner Beiträge in nominalen Euro [7] |
| Arbeitgeberanteil (9,3% in 2024) | Nein | Verbleibt im DRV-System |
| Inflationsindexierung | Nein | Nominale Summe wird zurückgegeben, nicht realer Wert |
| Zinsen | Nein | Beiträge erwirtschaften keine Zinsen |
Rechenbeispiel
Szenario: 4 Jahre Arbeit mit Jahreseinkommen von 84.600 € (maximale Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland 2024) [8].
Berechnung:
- Jährlicher Arbeitnehmerbeitrag: 84.600 € × 9,3% = 7.868 €
- Über 4 Jahre: 7.868 € × 4 = 31.472 €
Erstattungsbetrag: ca. 31.500 €.
Wenn dein Einkommen unter der Grenze lag, ist der Betrag proportional geringer. Bei einem Durchschnittseinkommen von 50.000 € pro Jahr über 4 Jahre würde die Erstattung etwa 18.600 € betragen.
Erstattung oder Rente — Entscheidungskriterien
Die Entscheidung hängt von der Dienstzeit und Zukunftsplänen ab. Wichtigste Schwelle — 5 Jahre (60 Monate) Pflichtversicherung [9].
| Situation | Faktoren zur Analyse |
|---|---|
| Weniger als 60 Monate Dienstzeit, dauerhafter Umzug in Land ohne Abkommen | Ohne 60 Monate erhältst du keine Rente — Erstattung gibt wenigstens etwas. Alternative — null. |
| 55-59 Monate Dienstzeit | Wenn du auf 60 Monate mit freiwilligen Beiträgen oder Arbeit auffüllen kannst, sichert dies Rentenansprüche (einschließlich Arbeitgeberanteil). Unterschied zwischen Erstattung und zukünftiger Rente kann erheblich sein. |
| 60+ Monate Dienstzeit | Rentenanspruch bereits gesichert. Rente enthält Arbeitgeberanteil (weitere 9,3% × alle Jahre) und Lohnwachstumsindexierung. Erstattung verliert diese Komponenten. |
| Unsicherheit der Pläne | Wenn nicht sicher, dass du für immer außerhalb der EU bleibst, ist Erstattung eine Einbahnstraße. Kannst nach Erstattung nicht zur deutschen Rente zurückkehren. |
Psychologischer Kontext
Erstattung scheint rational — "jetzt nehmen, was mir gehört". Aber die Zahl von 20-30 Tausend erscheint nur im Moment groß. Wenn du jetzt 35 Jahre alt bist, bedeutet der Verzicht auf zukünftige Rente Einkommensverlust ab Alter 67+.
Die Frage ist nicht "Erstattung oder nichts", sondern "Bargeld jetzt oder Langlebigkeitsversicherung". Wenn es irgendeine Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr in die EU oder Arbeit in Abkommensländern gibt, kann das Behalten der Rente vorteilhafter sein.
Antragsverfahren
Das Erstattungsverfahren erfordert dokumentarische Bestätigung der Erfüllung aller Bedingungen [10].
Schritte
- 24 Monate abwarten seit dem letzten Pflichtbeitrag zur DRV.
- Formular V0901 einreichen ("Antrag auf Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung") bei der Deutschen Rentenversicherung [11].
- Dokumente beifügen:
- Nachweis des Wohnsitzes außerhalb EU/EWR (Meldebescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung).
- Passkopie (Nachweis der Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit).
- Versicherungsverlauf (kann im Voraus bei DRV angefordert werden).
- Auf Bearbeitung warten: 3-6 Monate je nach DRV-Auslastung und Vollständigkeit der Dokumente [12].
Kontakt
- Postanschrift: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, Deutschland
- Telefon aus dem Ausland: +49 30 865-0
- Online-Formular: verfügbar auf deutsche-rentenversicherung.de
Annahme der Erstattung annulliert alle Rentenansprüche im deutschen System: erworbene Punkte (Rentenpunkte), Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten (Kindererziehungszeiten) [13]. DRV-Konto wird vollständig geschlossen. Diese Rechte können nach Erhalt der Erstattung nicht wiederhergestellt werden.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung — Beitragserstattung — Voraussetzungen — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/ausland_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Sozialversicherungsabkommen — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/sozialversicherungsabkommen_node.html (Stand Januar 2025)
- Social Security Administration (USA) — Agreement with Germany — https://www.ssa.gov/international/Agreement_Pamphlets/germany.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/Tuerkei/tuerkei_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/Ukraine/ukraine_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Beitragserstattung: Was wird erstattet? — Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht", 2024
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Sozialversicherungsbeiträge 2024 — https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/sozialversicherung.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Beitragsbemessungsgrenze 2024 — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQ/Beitragsbemessungsgrenze/beitragsbemessungsgrenze_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Wartezeit von 5 Jahren — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Wartezeiten/wartezeiten_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Antrag auf Beitragserstattung — Informationen und Formulare — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Formulare-und-Antraege/formulare-und-antraege_node.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Formular V0901 — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0901.html (Stand Januar 2025)
- Deutsche Rentenversicherung — Bearbeitungszeiten — Erfahrungswerte aus Informationsbroschüren 2023-2024
- § 210 SGB VI (Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch) — Wirkung der Beitragserstattung — https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html (Stand Januar 2025)