Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung, GRV) ist das Pflichtsystem für Arbeitnehmer. Du zahlst 9,3% vom Gehalt, der Arbeitgeber legt weitere 9,3% drauf. Für jedes Arbeitsjahr verdienst du Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Bei Renteneintritt werden Punkte in monatliche Zahlungen umgewandelt. Bei Durchschnittsgehalt (51.944 € in 2026) gibt es 1 Punkt pro Jahr. Jeder Punkt bringt 40,79 € Rente pro Monat, ab 1. Juli 2026 sind es 42,52 € (+4,24%) [1] [3].
So funktioniert das System
Die gesetzliche Rente funktioniert nach drei Prinzipien [2]:
- Beiträge → Punkte: Jeden Monat werden 9,3% vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber legt weitere 9,3% drauf. Für ein Jahr Arbeit beim Durchschnittsgehalt verdienst du 1 Rentenpunkt (Entgeltpunkt).
- Punkte → Rente: Bei Renteneintritt multipliziert die Deutsche Rentenversicherung deine Punkte mit dem aktuellen Rentenwert — das ergibt die monatliche Zahlung.
- Solidarität der Generationen (Generationenvertrag): Deine Beiträge heute zahlen die Renten der heutigen Rentner. Deine Rente wird von den nächsten Generationen finanziert. Das ist kein Ansparmodell — es ist Umverteilung zwischen Generationen.
Beitragssystem
Beiträge (Rentenbeiträge) werden automatisch vom Gehalt abgezogen bis zur gesetzlichen Obergrenze — Beitragsbemessungsgrenze (BBG) [3].
| Parameter | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Gesamtbeitragssatz | 18,6% | 18,6% |
| Arbeitnehmeranteil | 9,3% | 9,3% |
| Arbeitgeberanteil | 9,3% | 9,3% |
| Jahresobergrenze (BBG) | 96.600 € | 101.400 € |
| Monatsobergrenze | 8.050 € | 8.450 € |
Was die Obergrenze bedeutet: Wenn dein Gehalt über der Obergrenze liegt, werden Beiträge nur auf das Einkommen bis zur Obergrenze berechnet. Beispiel: Bei 120.000 € Jahresgehalt werden Beiträge nur auf 101.400 € (2026) gezahlt.
Seit 2025 ist die historische Ost-West-Trennung bei den Beitragsbemessungsgrenzen (alte/neue Bundesländer) aufgehoben [4].
Rentenalter
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964 [5].
| Geburtsjahr | Rentenalter |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre 4 Monate |
| 1962 | 66 Jahre 8 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre |
Vorzeitiger Renteneintritt (vorzeitige Rente): Du kannst früher in Rente gehen als das Regelalter, aber die Rente sinkt um 0,3% für jeden Monat vorzeitigen Eintritts. Beispiel: Renteneintritt mit 65 statt 67 (24 Monate früher) reduziert die Rente um 7,2% lebenslang [6]. Das ist keine vorübergehende Kürzung — sie gilt bis zum Lebensende.
So wird gerechnet
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert
| Faktor | Bedeutung | Typischer Wert |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte | Summe der Karrierepunkte | Summe der Jahrespunkte |
| Zugangsfaktor | Modifikator für frühen/späten Renteneintritt | 1,0 (Standard); -0,3%/Monat früher; +0,5%/Monat später |
| Rentenartfaktor | Art der Rente | 1,0 (Altersrente); 0,55 (Witwenrente) |
| Aktueller Rentenwert | Wert eines Punktes | 40,79 €; ab 1. Juli 2026: 42,52 € |
Zentrale Parameter 2026:
- 1 Punkt (Entgeltpunkt) = Verdienst auf Höhe des Durchschnittsgehalts für ein Jahr (51.944 € in 2026) [3]
- Rentenwert = 40,79 €/Monat Rente; ab 1. Juli 2026: 42,52 € (+4,24%) [1]
Berechnungsbeispiel: Arbeitnehmer mit 40 Punkten erhält Rente: 40 × 42,52 € = 1.701 €/Monat (ab Juli 2026; brutto, vor Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen)

Beispiel: Gutverdiener mit 5 Jahren in Deutschland
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Jahresgehalt | 100.000 € (knapp unter der BBG 2026) |
| Punkte pro Jahr | ~1,93 (100.000 € / 51.944 €) |
| Gesamtpunkte (5 Jahre) | ~9,6 |
| Monatsrente | 9,6 × 42,52 € = ~408 € (ab Juli 2026) |
Rentenreform 2025/2026
Im Dezember 2025 haben Bundestag und Bundesrat das Rentenpaket 2025 beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar 2026 [9]. Parallel startete am 1. Januar 2026 die Aktivrente (Steuervergünstigung für arbeitende Rentner) [12]. Was beschlossen ist und was bisher nur ein Plan:
| Element | Status | Beschreibung |
|---|---|---|
| 48% Haltelinie | Gesetz, gilt seit 2026 | Mindestrentenniveau (Verhältnis Standardrente zu Durchschnittslohn) bis 2031 verlängert. Ohne das Gesetz wäre das Niveau auf rund 47% gesunken |
| Aktivrente | Gesetz, gilt seit 1. Januar 2026 | Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 €/Monat einkommensteuerfrei verdienen (in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) |
| Mütterrente III | Gesetz, gilt ab 1. Januar 2027 | Für vor 1992 geborene Kinder werden 36 statt 30 Monate Erziehungszeit angerechnet — rund 20 €/Monat pro Kind. Die Auszahlung startet technisch später, rückwirkend ab 2027 |
| Frühstart-Rente | Plan, noch nicht beschlossen | Staatlich gefördertes Vorsorgedepot für Kinder — bisher nur im Entwurfsstadium |
Die 48%-Garantie bis 2031 schützt den Wert deiner bereits verdienten Punkte vor beschleunigtem Absinken. Die Aktivrente ist relevant, wenn du nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten willst: Bis zu 2.000 €/Monat Gehalt bleiben einkommensteuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. Das 2024 diskutierte Rentenpaket II mit dem Generationenkapital wurde nie beschlossen — die Regierungskoalition zerbrach vor der Abstimmung.
Renteninformation
Jährlich erhältst du einen Brief mit Rentenprognose:
- Wie viele Punkte angesammelt wurden
- Rentenprognose bei aktuellen Beiträgen
- Prognose bei Weiterarbeit bis 67
Dies ist ein wichtiges Dokument. Überprüfe, ob alle Beschäftigungszeiten erfasst sind. Fehler können korrigiert werden.
Mindestversicherungszeit
Anforderungen für Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für verschiedene Rentenarten [7]:
- 5 Jahre — Minimum für Anspruch auf Altersrente
- 35 Jahre — für vorzeitige Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) ab 63 mit Abzügen
- 45 Jahre — für vorzeitige Rente ohne Abzüge (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)
Reale Kaufkraft
Die durchschnittliche Rente in Deutschland beträgt 1.543 €/Monat (brutto) für Männer und 1.120 €/Monat für Frauen (2024) [8]. Nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge (10,95%) und Steuern liegt die Nettorente bei etwa 1.300–1.400 €/Monat für eine Durchschnittsrente.
Für einen Einwanderer mit 5 Jahren Arbeit und 100.000 € Gehalt (Beispiel oben): Rente ~408 €/Monat deckt nicht einmal die Miete. Die gesetzliche Rente ist nur eine Einkommensquelle im Ruhestand. Zusätzliche Ersparnisse sind zwingend notwendig.
FAQ
Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Ich habe 3 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin dann weggezogen. Sind meine Rentenansprüche verloren?
Nein. Angesammelte Entgeltpunkte bleiben unbefristet erhalten, auch nach Verlassen Deutschlands. Für den Rentenbezug ist die Mindestwartezeit von 5 Beitragsjahren erforderlich [7]. Wenn du die 5 Jahre nicht erreicht hast, gibt es zwei Optionen: (1) freiwillige Beiträge — auch aus dem Ausland zahlbar, mindestens 112,16 €/Monat (2026) [10], um die fehlenden Jahre aufzufüllen; (2) Sozialversicherungsabkommen — Versicherungszeiten in bestimmten Ländern werden mit deutschen Zeiten zusammengerechnet. Russland, Ukraine und Kasachstan haben solche Abkommen mit Deutschland. Die Rente kann auf ein Bankkonto weltweit ausgezahlt werden.
Zählt meine Berufserfahrung aus Russland/der Ukraine für die 5-Jahres-Mindestzeit?
Es kommt auf das Abkommen an. Zwischen Deutschland und Russland besteht ein Sozialversicherungsabkommen (1991): Versicherungszeiten in beiden Ländern werden zur Erreichung der Mindestwartezeit zusammengerechnet, aber jedes Land zahlt Rente nur für seine eigenen Zeiten. Beispiel: 3 Jahre in Deutschland + 25 Jahre in Russland = 28 Jahre insgesamt → 5-Jahres-Minimum erreicht, Deutschland zahlt für 3 Jahre. Ein ähnliches Abkommen besteht mit der Ukraine (1998). Für Länder ohne Abkommen (z. B. Georgien) werden Zeiten nicht zusammengerechnet — dann sind volle 5 Jahre in Deutschland oder freiwillige Beiträge erforderlich.
Ich verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze. Zahle ich zu viel?
Nein. Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (96.600 € in 2025, 101.400 € in 2026) [3]. Einkommen über der Grenze ist beitragsfrei und erzeugt keine zusätzlichen Punkte. Maximum an Punkten pro Jahr: ca. 2,0 (bei Einkommen auf Grenzniveau). Das bedeutet: Bei einem Gehalt von 120.000 € zahlst du Beiträge und sammelst Punkte genauso wie bei 101.400 € (2026). Für Gutverdiener deckt die gesetzliche Rente einen kleineren Anteil des bisherigen Einkommens — private Vorsorge (ETFs, Depot) ist entscheidend.
Ich bin selbstständig. Kann ich freiwillige Beiträge zahlen?
Ja. Jeder Volljährige mit Wohnsitz in Deutschland (oder früherer Pflichtversicherung) kann freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Spanne: 112,16 € bis 1.571,70 € pro Monat (2026) [10]. Freiwillige Beiträge zählen zur Wartezeit und erzeugen Entgeltpunkte. Für Freiberufler in Katalogberufen (§ 2 SGB VI — Lehrer, Künstler, Medienberufe) kann Versicherungspflicht bestehen. Antragstellung: beim örtlichen Büro der Deutschen Rentenversicherung oder online. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
In der Renteninformation steht 800 €/Monat. Ist das vor oder nach Steuern?
Der Betrag in der Renteninformation ist die Bruttorente. Abgezogen werden: (1) Krankenversicherungsbeiträge — ~7,3% + Zusatzbeitrag ~1,7% = ~9%; (2) Pflegeversicherung — 3,4%; (3) Einkommensteuer — abhängig von der Gesamtrente und dem Rentenbeginn (Besteuerungsanteil). Für Rentner mit Beginn 2026 werden 84% der Rente besteuert [11]. Bei Brutto 800 €/Monat ohne weiteres Einkommen ist die Steuer minimal oder null (Grundfreibetrag 12.348 € in 2026). Netto bei 800 € Brutto: ca. 700–720 € nach allen Abzügen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung (2026). Rentenanpassung 2026: Renten steigen um 4,24 Prozent. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260305-rentenanpassung-2026.html
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente/altersrente_node.html
- Bundesregierung (2025). Sozialversicherungsrechengrößen 2026. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Vereinheitlichung Ost-West ab 2025. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/Ost-West-Angleichung/ost_west_angleichung.html
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Anhebung Regelaltersgrenze. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/Renteneintrittsalter/renteneintrittsalter_node.html
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Abschläge bei vorzeitiger Rente. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/Abschlaege-bei-vorzeitiger-Rente/abschlaege.html
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Wartezeiten. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Versicherte-und-Rentner/Versicherungspflicht-und-Freiwillige-Versicherung/Wartezeiten/wartezeiten_node.html
- Deutsche Rentenversicherung (2024). Statistik Rentenzahlbeträge. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Statistiken-und-Berichte/Statistiken/Rentenzugang/rentenzugang_node.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025). Rentenpaket 2025 beschlossen. Verfügbar unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/rentenpaket-2025-beschlossen.html
- Deutsche Rentenversicherung (2025). Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html
- Deutsche Rentenversicherung (2026). Steueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84 Prozent. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/20260216-steueranteil-neurentner.html
- Bundesregierung (2025). Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-januar-2026-2399838