Grenzbelastung des Zweitverdiensts
Der erste Euro Einkommen eines Zweitverdiensts wird bei der gemeinsamen Veranlagung mit Ehegattensplitting in Deutschland zu dem Steuersatz besteuert, den das gesamte Einkommen des Paares bereits erreicht hat — nicht zum niedrigen Einstiegssatz, dem eine Einzelveranlagung ab null gegenüberstehen würde. Sozialabgaben und ein möglicher Verlust der beitragsfreien Familienversicherung kommen obendrauf.
Warum das wichtig ist
Die gemeinsame Besteuerung mit Ehegattensplitting bedeutet: Ein zweites Einkommen bekommt keine eigene Steuerstufe. Es stapelt sich auf das Einkommen des Hauptverdieners und übernimmt dessen Grenzsteuersatz ab dem ersten Euro. Der OECD-Bericht Taxing Wages 2026 beziffert die kombinierte Steuer- und Abgabenlast für ein Paar mit zwei Einkommen und Kindern in Deutschland auf 42,6 % der Arbeitskosten (Daten von 2025) — den höchsten Wert in der OECD neben Frankreich und deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 29,8 % [1]. Dieser Abstand ist strukturell, keine Eigenheit einer einzelnen Gehaltsabrechnung, und er zeigt sich schon, bevor Kinderbetreuungskosten oder entfallene Leistungen überhaupt eingerechnet sind. Den Mechanismus zu kennen verhindert, dass ein bescheidenes Netto-Gehalt als Beweis dafür gelesen wird, dass "der Job sich kaum lohnt".
Durchgerechnetes Beispiel
Nimm ein illustratives Paar bei Zusammenveranlagung. Das Gehalt des Hauptverdieners bringt das zu versteuernde Einkommen des Paares bereits auf einen Grenzsteuersatz von 35 % (illustrativ, keine aktuelle gesetzliche Größe) — jeder weitere Euro, den irgendjemand im Haushalt verdient, wird zu diesem Satz besteuert, nicht zum Einstiegssatz, den eine Einzelperson ab null hätte. Der Zweitverdienst nimmt einen Job mit 1.500 €/Monat brutto an.
Rechne den Stapel für diese 1.500 € durch:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn | 1.500 € |
| Einkommensteuer zum Grenzsteuersatz des Paares von 35 % (illustrativ) | -525 € |
| Sozialabgaben, rund 20 % des Bruttolohns (illustrativ) | -300 € |
| Verbleibt | 675 € |
| Effektiver Anteil pro zusätzlichem Euro | ~45 % |
Zwei weitere Posten drücken diesen Betrag weiter, ohne dass sich ein sauberer Prozentsatz angeben lässt:
- Die Familienversicherung deckt einen nicht erwerbstätigen Ehepartner ohne separaten Beitrag ab. Ein Job oberhalb der Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijob) beendet diese kostenlose Absicherung, sodass die eigene Krankenversicherung des Zweitverdiensts als neuer, separater Abzug aus denselben Euro hinzukommt.
- Kinderbetreuungsstunden, die gekauft werden, um die nötige Arbeitszeit freizuschaufeln, verringern das Verbleibende weiter — und anders als ein prozentualer Steuersatz schrumpfen diese Kosten nicht, wenn das Einkommen sinkt.
Keiner der obigen Sätze entspricht aktuellem deutschem Recht; sie zeigen nur die Form des Stapels. Jeder kann dieselbe dreizeilige Rechnung mit den eigenen Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung und einem echten Kinderbetreuungsangebot durchführen, um den eigenen effektiven Grenzsteuersatz zu sehen.
Teste dich selbst
Bei Deutschlands Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting: Warum wird der erste Euro Einkommen des Zweitverdiensts NICHT zum niedrigen Einstiegssatz besteuert, den eine Einzelveranlagung ab null hätte?
Was mindert laut dem durchgerechneten Beispiel, was ein Zweitverdienst von einem zusätzlichen Euro Bruttoeinkommen effektiv behält, über die Einkommensteuer hinaus? (alle zutreffenden auswählen)
Mit den illustrativen Sätzen des durchgerechneten Beispiels — 35 % Einkommensteuer-Grenzsteuersatz und rund 20 % Sozialabgaben — auf ein Zweiteinkommen von 1.500 €/Monat brutto: Wie viele Euro behält der Zweitverdienst ungefähr nach Steuern und Sozialabgaben?
Der OECD-Bericht Taxing Wages 2026 stellte für Deutschland eine Steuer- und Abgabenlast von 42,6 % für ein Paar mit zwei Einkommen und Kindern fest (Daten von 2025), gegenüber einem OECD-Durchschnitt von 29,8 %. Was zeigt diese Zahl?
Quellen
- OECD — Taxing Wages 2026: Germany (tax-and-contribution wedge for a two-earner married couple with two children, 42.6% of labour costs vs. OECD average 29.8%, 2025 data), https://www.oecd.org/en/publications/taxing-wages-2026_3a5169ef-en/full-report/germany_8f4270cd.html (2026)