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Sozialversicherungsbeiträge

Level 2 · FundamentDE · 2026 Zahlen
BegriffSozialversicherungsbeiträge
Zuerst lesenBrutto vs. Netto

Sozialversicherungsbeiträge sind die vier Pflichtversicherungen, die vom Brutto einbehalten werden: Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten etwa zur Hälfte. Anders als die Lohnsteuer sind Beiträge keine Steuer – sie erkaufen Ansprüche: Rentenpunkte, Krankenversicherungsschutz und Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Warum das wichtig ist

Bei einem typischen Arbeitnehmer ist der Sozialversicherungs-Block ähnlich groß wie die Lohnsteuer – bei gewöhnlichen Einkommen oft sogar größer –, doch beide funktionieren unterschiedlich. Steuern finanzieren allgemeine Staatsausgaben; Beiträge erkaufen konkrete, individuell erfasste Ansprüche: Rentenpunkte, die sich Jahrzehnte später in eine monatliche Rente verwandeln, garantierten Zugang zu Behandlungen der Krankenversicherung und Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls ein Job endet. Jeder Zweig ist bei einer Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Oberhalb dieser Bruttoeinkommensschwelle fallen in diesem Zweig keine weiteren Beiträge an, sodass der effektive Beitragssatz mit steigendem Einkommen über die Grenze hinaus sinkt.

Die Zweige 2026

ZweigGesamtsatz (2026)Arbeitnehmeranteil (2026)
Rentenversicherung18,6 % [1]9,3 %
Krankenversicherung14,6 % Basis plus ca. 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag – zusammen rund 17,5 % [2]~8,75 % (7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags)
Arbeitslosenversicherung2,6 % [2]1,3 %
Pflegeversicherung3,6 %, zuzüglich eines Kinderlosenzuschlags von 0,6 Prozentpunkten für Beitragszahler ab 23 Jahren ohne Kinder, allein vom Arbeitnehmer getragen [2]1,8 % (mit Kind) / 2,4 % (kinderlos, ab 23 Jahren)

2026 gelten zwei getrennte Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) für Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) für Kranken- und Pflegeversicherung [1]. Bruttoeinkommen oberhalb dieser Schwellen zählt für den jeweiligen Zweig einfach nicht mit – der geschuldete Eurobetrag wächst nicht weiter, auch wenn das Gehalt weiter steigt.

Rechenbeispiel

Nimm dieselbe Beispiel-Einzelperson wie bei der Brutto vs. Netto-Karte: 4.000 €/Monat brutto, keine Kinder, außerhalb Sachsens, 2026. Keiner der vier Zweige erreicht bei diesem Einkommen seine Grenze, daher gilt jeder Satz auf die vollen 4.000 €.

ZweigArbeitnehmersatzMonatsbetrag
Rentenversicherung9,3 %372 €
Krankenversicherung~8,75 %350 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %52 €
Pflegeversicherung (kinderlos)2,4 %96 €
Gesamt~21,75 %870 €

Die gesamten Arbeitnehmerbeiträge liegen bei rund 870 €/Monat – mehr als die Lohnsteuer dieser Person von etwa 505 €/Monat beim gleichen Einkommen (2026). Beide stammen aus demselben Brutto, aber nur die 870 € erkaufen im Gegenzug Rentenpunkte, Krankenversicherungsschutz und Leistungsanspruch.

Teste dich selbst

Sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Brutto einbehalten. Was ist der entscheidende Unterschied zwischen beiden aus Sicht des Arbeitnehmers?

Ein Arbeitnehmer verdient 2026 10.000 €/Monat brutto – oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 €/Monat. Wie viele Euro zahlt dieser Arbeitnehmer bei einem Arbeitnehmeranteil von 9,3 % in diesem Monat in die Rentenversicherung ein?

Derselbe Arbeitnehmer wie oben (10.000 €/Monat brutto, 2026) zahlt 785,85 € in die Rentenversicherung. Als Anteil an den vollen 10.000 € brutto – nicht nur an der gedeckelten Bemessungsgrundlage – wie verändert sich der effektive Rentenbeitragssatz dieses Arbeitnehmers im Vergleich zu jemandem, der unterhalb der Grenze verdient?

Mit den Arbeitnehmeranteilen für 2026 – Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung ~8,75 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 2,4 % (kinderlos, ab 23 Jahren) – wie hoch ist der gesamte Sozialversicherungsabzug des Arbeitnehmers in Euro bei einem Bruttogehalt von 4.000 €/Monat? Keiner der vier Zweige erreicht bei diesem Einkommen seine Grenze.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See — Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (Beitragssatz Rentenversicherung 18,6%; Beitragsbemessungsgrenzen €8.450/Monat RV/ALV, €5.812,50/Monat KV/PV), https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/2026_01_02_Sozialversicherungsrechengroessen2026 (2026)

  2. Techniker Krankenkasse (TK) — Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026, https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/beitragssaetze/aktuelle-beitragssaetze-in-der-sozialversicherung-2031554 (2026)