Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine feste monatliche Zahlung deines Arbeitgebers — zusätzlich zum Gehalt — in einen Sparvertrag, den du wählst, etwa einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparplan. Eine weitere staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, erhältst du, wenn dein Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt.
Warum das wichtig ist
VL ist eine der wenigen Arbeitgeberleistungen, die direkt in einen Sparvertrag fließt statt bar ausgezahlt zu werden — wenn du nie einen Vertrag angibst, verlierst du sie einfach, denn sie wird nicht automatisch als zusätzliches Gehalt ausgezahlt. Sie taucht als Standardklausel in vielen Tarifverträgen (Kollektivvereinbarungen) auf, deshalb lohnt sich ein expliziter Blick in deinen Arbeitsvertrag oder deine Gehaltsabrechnung, statt einfach anzunehmen, dass sie enthalten ist. Bist du am unteren Ende der Einkommensverteilung, macht die zusätzliche staatliche Förderung aus einem bescheidenen monatlichen Arbeitgeberbeitrag eine kleine, aber automatische Zusatzrendite.
Rechenbeispiele
1. Nur der Arbeitgeberbeitrag. Dein Arbeitgeber nimmt VL ins Vergütungspaket auf und zahlt beispielhaft 40 € pro Monat in den von dir gewählten Sparvertrag. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Arbeitgeberbeitrag — die Höhe legt der Arbeitsvertrag oder die Kollektivvereinbarung fest, nicht das Gesetz. Über ein Jahr ergibt das 40 € x 12 = 480 €, die in den Vertrag fließen, unabhängig davon, ob du auch Anspruch auf eine staatliche Förderung hast.
2. Die staatliche Förderung dazurechnen (Arbeitnehmersparzulage). Fördersatz und Jahreshöchstbetrag hängen davon ab, wo die VL angelegt werden:
| Anlageform | Fördersatz (2026) | Jahreshöchstbetrag (2026) | Max. Förderung/Jahr |
|---|---|---|---|
| Aktienfondssparplan (Aktienfonds/ETF) | 20 % | 400 € | 80 € |
| Bausparvertrag | 9 % | 470 € | 42,30 € |
Die Förderung erhältst du nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 40.000 € (Alleinstehende) oder 80.000 € (gemeinsam veranlagte Paare) nicht übersteigt (2026) [1]. Erhältst du 480 €/Jahr an VL und lenkst sie in einen Aktienfondssparplan und bleibst unter der Einkommensgrenze, bekommst du eine Förderung von 20 % x 400 € = 80 € — die 80 € VL über dem 400-€-Höchstbetrag bleiben ohne Förderung. Lenkst du dieselben 480 € stattdessen in einen Bausparvertrag, deckelt das den geförderten Anteil bei 470 €, für eine Förderung von 9 % x 470 € = 42,30 €.
Teste dich selbst
Ein Arbeitgeber zahlt 480 €/Jahr an vermögenswirksamen Leistungen (VL), die in einen Aktienfondssparplan fließen (Fördersatz 20 %, Jahreshöchstbetrag 400 €, 2026). Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers liegt unter der Grenze von 40.000 € für Alleinstehende. Wie viel Arbeitnehmersparzulage erhält der Arbeitnehmer für das Jahr, in Euro?
Dieselben 480 €/Jahr an VL fließen stattdessen in einen Bausparvertrag (Fördersatz 9 %, Jahreshöchstbetrag 470 €, 2026), und der Arbeitnehmer erfüllt weiterhin die Einkommensvoraussetzung. Wie viel Förderung erhält der Arbeitnehmer, in Euro (auf den nächsten Euro gerundet)?
Der Vertrag eines neuen Arbeitnehmers erwähnt vermögenswirksame Leistungen (VL) überhaupt nicht. Was folgt daraus?
Welche Einkommensgröße entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer die Einkommensgrenze der Arbeitnehmersparzulage erfüllt (40.000 € Alleinstehende / 80.000 € gemeinsam veranlagt, 2026)?
Quellen
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de — Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), § 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage (Einkommensgrenzen 40.000 €/80.000 €; Fördersätze 20 %/9 %; Höchstbeträge 400 €/470 €), https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html (2026)