Arbeitgeberzuschuss (bAV-Zuschuss)
Ein Arbeitgeberzuschuss ist Geld, das dein Arbeitgeber zu einem Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge dazugibt. Er erhöht den Betrag, der in den Vertrag fließt, ohne dass dein eigener Beitrag im gleichen Maß sinkt. „Geschenktes Geld“ beschreibt diesen unmittelbaren Aufschlag – nicht ein kostenloses oder immer optimales Ergebnis: Kosten, geringere Sozialversicherungseinkünfte, Unverfallbarkeit, Steuer, Krankenkassenbeiträge und Verfügbarkeit spielen weiterhin eine Rolle [1][2].
Gesetzlicher Zuschuss versus freiwilliger Zuschuss
Bei bestimmten Wegen der Entgeltumwandlung schreibt § 1a BetrAVG vor, dass der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts weiterleitet, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können andere Regeln enthalten [1][2].
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen eines Plans oder Tarifvertrags mehr dazugeben. Dieser freiwillige Betrag gilt nicht überall und kann eine andere Zuschussformel, Obergrenze, Wartezeit oder Unverfallbarkeitsregel verwenden.
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer wandelt 200 € brutto pro Monat um. Der Arbeitgeber gibt 30 € dazu.
| Größe | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Betrag im Vertrag | 200 € + 30 € | 230 € |
| Unmittelbarer Aufschlag auf den Arbeitnehmerbeitrag | 30 € ÷ 200 € | 15 % |
| Tatsächliche Nettobelastung des Arbeitnehmers | Hängt von den Lohnabzügen ab | Nicht automatisch 200 € |
Den Aufschlag mit 15 % zu beziffern ist korrekt. Ihn als garantierte Rendite von 15 % zu bezeichnen ist es nicht: Der Arbeitnehmer verzichtet auf Gehalt, die Leistung ist gebunden, und das spätere Ergebnis hängt vom Vertrag ab.
Break-even-Rahmen
Vergleiche:
Arbeitgebergeld + aktuelle Steuer-/Sozialentlastung
mit:
Kosten + spätere Steuer-/Sozialabgaben + geringere gesetzliche Rentenansprüche + Unflexibilität + alternative Verwendung des Nettogehalts
Ein starker Arbeitgeberzuschuss kann schwache Produktökonomie ausgleichen, aber die Schwelle ist von Haushalt und Vertrag abhängig. Bewerte nur das bezuschusste Beitragsband getrennt von jedem nicht bezuschussten Betrag.
Teste dich selbst
Ein Arbeitnehmer zahlt 200 € ein, und der Arbeitgeber gibt 30 € dazu. Wie hoch ist der unmittelbare Aufschlag in Prozent des Arbeitnehmerbeitrags?
Wann schreibt § 1a BetrAVG den 15-%-Zuschuss für bestimmte Wege der Entgeltumwandlung vor?
Warum ist ein Beitragsaufschlag von 15 % keine garantierte Rendite von 15 %?
Wie sollte ein gedeckelter Arbeitgeberzuschuss bewertet werden?
Quellen
- Bundesministerium der Justiz — Betriebsrentengesetz, § 1a Arbeitgeberzuschuss, https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1a.html (abgerufen 2026)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Entgeltumwandlung und der bedingte 15-%-Zuschuss, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Betriebliche-Altersversorgung/Entgeltumwandlung/entgeltumwandlung.html (abgerufen 2026)