Nebenkosten / Kaufnebenkosten
Nebenkosten und Kaufnebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zum genannten Preis anfallen. Im deutschen Wohnungsmarkt gibt es zwei Mechanismen: Nebenkosten, den wiederkehrenden monatlichen Zuschlag zur Miete (Heizung, Wasser, Instandhaltung), und Kaufnebenkosten, den einmaligen Zuschlag zum Kaufpreis einer Immobilie (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklerprovision). Beide liegen außerhalb des Preisschilds, verhalten sich aber sehr unterschiedlich.
Warum das wichtig ist
Wer Mietangebote oder Kaufangebote nur anhand des genannten Preises vergleicht, verpasst, welche Option tatsächlich teurer ist. Das ist der Kern der Miete-oder-Kauf-Entscheidung: Die Nebenkosten eines Mieters wiederholen sich monatlich und enden, sobald das Mietverhältnis endet, während die Kaufnebenkosten eines Käufers einmalig im Voraus gezahlt werden und verschwinden, unabhängig davon, wie sich der Kauf entwickelt — sie erhöhen den Wiederverkaufswert der Immobilie nicht. Ein Kauf gleicht sich gegenüber der Miete erst aus, wenn genügend Jahre des Eigentums diese versunkenen einmaligen Kosten aufgefangen haben, weshalb die Haltedauer beim Kauf viel stärker ins Gewicht fällt als bei der Miete.
Rechenbeispiele
1. Nebenkosten — der wiederkehrende Mietzuschlag. Eine Wohnung wird für 900 € Kaltmiete inseriert. Der Vermieter erhebt zusätzlich 200 €/Monat Nebenkostenvorauszahlung (für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Instandhaltung), macht 1.100 € Warmmiete. Diese 200 € im Monat wiederholen sich für die gesamte Mietdauer und werden einmal im Jahr mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
2. Kaufnebenkosten — der einmalige Kaufzuschlag. Ein Käufer vereinbart einen Kaufpreis von 350.000 € für eine Wohnung. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % — in diesem Beispiel 5,0 % (2026) [1]. Notarkosten betragen etwa 1,5 % des Preises, die Grundbucheintragung etwa 0,5 %, beide bundesweit weitgehend einheitlich [2]. Die Maklerprovision, sofern ein Makler eingeschaltet wird, wird seit 2020 gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wobei der übliche Anteil des Käufers bei etwa 3,57 % liegt [3].
| Posten | Satz | Betrag bei 350.000 € |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 5,0 % (2026, je nach Bundesland) | 17.500 € |
| Notar | ~1,5 % | 5.250 € |
| Grundbuch | ~0,5 % | 1.750 € |
| Maklerprovision (Käuferanteil, falls genutzt) | ~3,57 % | 12.495 € |
| Gesamt | ~10,6 % | ~36.995 € |
Von diesen 36.995 € entsteht kein Eigenkapital in der Immobilie — sie werden einmalig beim Notartermin gezahlt und kommen beim Wiederverkauf nicht zurück.
Nicht verwechseln mit
Kaltmiete vs. Warmmiete betrifft speziell die wiederkehrenden monatlichen Nebenkosten, die zur Miete hinzukommen und einmal im Jahr über eine Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Nebenkosten und Kaufnebenkosten, wie hier behandelt, umfassen zusätzlich die einmaligen Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklerprovision —, die sich nie wiederholen und in keinem Zusammenhang mit einer monatlichen Mietzahlung stehen. Der gemeinsame Begriff (Nebenkosten) ist die Quelle der Verwechslung; die zugrunde liegenden Mechanismen — wiederkehrende Nutzungskosten versus einmalige Transaktionskosten — sind voneinander unabhängig.
Teste dich selbst
Ein Käufer erwirbt eine Wohnung für 300.000 € in einem Bundesland mit 6 % Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten betragen 1,5 % und die Grundbuchgebühren 0,5 % des Preises. Es wird kein Makler eingeschaltet. Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Euro?
Ein Mietangebot zeigt eine Kaltmiete von 800 € und eine Nebenkostenvorauszahlung von 150 €. Ein Kaufvertrag zeigt Kaufnebenkosten von 28.000 € bei einer Wohnung für 280.000 €. Welche Aussage ist richtig?
Welche der folgenden Positionen gehören typischerweise zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Deutschland? Wähle alle zutreffenden Antworten aus.
Ein Käufer zahlt 30.000 € Kaufnebenkosten beim Kauf einer Wohnung für 300.000 €. Fünf Jahre später verkauft der Käufer die Wohnung für 340.000 €. Was passiert beim Wiederverkauf mit den ursprünglichen 30.000 €?
Quellen
- Finanz-Tools.de — Grunderwerbsteuer 2026: alle Bundesländer in Deutschland, Tabelle, https://www.finanz-tools.de/grunderwerbsteuer/bundeslaender-tabelle (2026)
- Bundesnotarkammer — Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb (Notar- und Grundbuchkosten ca. 1,5% / 0,5%), https://www.notar.de/themen/immobilien/kaufnebenkosten (Stand 2026)
- Bundesministerium der Justiz — Bestellerprinzip bei der Maklerprovision (hälftige Teilung seit 2020), https://www.bmj.de/DE/themen/verbraucherschutz/mietrecht/bestellerprinzip/bestellerprinzip_node.html (2026)